Hallo
Wollte mal fragen wie X zu bestrafen ist, wenn er vorsätzlich ein paar Ski (Wert 800€) für 30€ Tagesmiete vom Skihändler ausleiht und die Ski einfach nicht mehr zurück bringt und behält.
Danke im Voraus
Strafrecht: nicht Rückgabe von geliehener Sache
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- Registriert: 11.02.2019, 15:06
Re: Strafrecht: nicht Rückgabe von geliehener Sache
Hi,
Vermutlich greift in so einem Fall einmal der Mietvertrag, der ja in der Regel eine Klausel enthält die einen solchen Fall regelt. Das ist dann wohl zivilrechtlich einklagbar.
Sofern Anzeige erstattet wird, ist das wohl auch strafbar, Unterschlagung oder Diebstahl, die in beiden bis zu 360 Tagessätzen oder bis zu 6 Monaten Haft zu bestrafen sin.
So in die Richtung wirds wohl gehen, schätze ich.
LG
Vermutlich greift in so einem Fall einmal der Mietvertrag, der ja in der Regel eine Klausel enthält die einen solchen Fall regelt. Das ist dann wohl zivilrechtlich einklagbar.
Sofern Anzeige erstattet wird, ist das wohl auch strafbar, Unterschlagung oder Diebstahl, die in beiden bis zu 360 Tagessätzen oder bis zu 6 Monaten Haft zu bestrafen sin.
So in die Richtung wirds wohl gehen, schätze ich.
LG
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