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Faelschlich als Erziehungsberechtigter ausgegeben!

Verfasst: 13.02.2019, 12:16
von Voestler75
Liebes Forum und Mitglieder,

ich habe eine Frage, wenn Sich ein Nicht-erzeihungsberchgter als solcher bei der Bank ausgibt und dort mittels Unterschrift die Eroeffnungs eines Jugendkontos fuer eine 17jaehrige ermoeglicht, ist das strafbar? Kann man das Konto als der Erziehgunsberechtigte wieder loeschen usw. da alles ja in meinem Unwissen und ohne meiner Zustimmng erfolgt ist? Wie ist vorzugehen?

danke fuer ihre Tips!

Re: Faelschlich als Erziehungsberechtigter ausgegeben!

Verfasst: 13.02.2019, 17:28
von Heron
Ein mündiger Minderjähriger (14-18 Jahre) kann selbst ein gewöhnliches Jugendkonto (ohne Überziehungsmöglichkeit, ohne Kosten, jederzeitige Auflösung möglich) ohne Zustimmung eines obsorgeberechtigten Elternteils bzw. sogar gegen den Willen eines obsorgeberechtigten Elternteils eröffnen. Viele Banken verlangen deshalb für ein Jugendkonto auch gar keine Zustimmung eines Elternteils. Weiters darf der mündige Minderjährige über seine Einkünfte und das zur freien Verfügung überlassene Vermögen (Geschenke etc.) frei verfügen, sofern er nicht die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet.

Ein nicht obsorgeberechtigter Elternteil kann keine wirksame Zustimmung zu genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften erteilen. Sollte mit der Bank ein Vertrag abgeschlossen worden sein, der nicht als altersentsprechendes Rechtsgeschäft des täglichen Lebens einzuordnen ist (zB Überziehungsmöglichkeit, kostenpflichtiger Vertrag, lang dauernde Bindung), wäre dieser ohne Ihre Zustimmung (schwebend) unwirksam. Daher scheint es ratsam, im ersten Schritt die Bank zu informieren, dass die Zustimmungserklärung des nicht obsorgeberechtigten Elternteils unwirksam ist und sollten Sie nähere Informationen zum betreffenden Vertrag einholen.