Schenkung im neuen Erbrecht
Verfasst: 13.02.2019, 11:15
Meine Schwiegermutter ist gestorben, die gesetzlichen Erben sind ihre zwei Söhne. Testament ist keines vorhanden. Sohn 1 (mein Mann) bekam vor 12 Jahren einen landwirtschaftlichen Grund geschenkt, mit der Übertragung erhielt meine Schwiegermutter das Fruchtgenussrecht und Sohn 2 (mein Schwager) das Vorkaufsrecht, weitere Verpflichtungen sind nicht angeführt. In den letzten 12 Jahren haben mein Mann und ich uns um sämtliche Belange der Schwiegermutter gekümmert und ihre 9 Jahre dauernde 24-Stunden-Betreuung organisiert. Mein Schwager hat sich nach einem heftigen Streit mit seiner Mutter vor über 15 Jahren nicht mehr blicken lassen und sich um nichts gekümmert.
Nach dem neuen Erbrecht hat er nicht nur Anspruch auf die Hälfte des noch vorhandenen Vermögens (Barvermögen sowie Wohnhaus der Schwiegermutter), sondern - und das ist die Frage - auf die Hälfte oder ein Viertel des Werts des landwirtschaftlichen Grundstückes?
Im Gesetz steht etwas von Pflichtteilsberechtigter - der Schwager ist nicht enterbt worden, sondern voll erbberechtigt. Bekommt er also die Hälfte oder nur ein Viertel des ermittelten Wertes dieses landwirtschaftlichen Grundstückes? Natürlich läuft das Verlassenschaftsverfahren über Anwälte, bisher habe ich aber noch keine wirklich klare Aussage erhalten können.
Was mich zusätzlich irritiert: offensichtlich ist die langjährige Pflegeleistung nicht sehr viel wert - und nein, es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarung über die Pflege, es war für uns einfach selbstverständlich, auch ohne die Schenkung...
Nach dem neuen Erbrecht hat er nicht nur Anspruch auf die Hälfte des noch vorhandenen Vermögens (Barvermögen sowie Wohnhaus der Schwiegermutter), sondern - und das ist die Frage - auf die Hälfte oder ein Viertel des Werts des landwirtschaftlichen Grundstückes?
Im Gesetz steht etwas von Pflichtteilsberechtigter - der Schwager ist nicht enterbt worden, sondern voll erbberechtigt. Bekommt er also die Hälfte oder nur ein Viertel des ermittelten Wertes dieses landwirtschaftlichen Grundstückes? Natürlich läuft das Verlassenschaftsverfahren über Anwälte, bisher habe ich aber noch keine wirklich klare Aussage erhalten können.
Was mich zusätzlich irritiert: offensichtlich ist die langjährige Pflegeleistung nicht sehr viel wert - und nein, es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarung über die Pflege, es war für uns einfach selbstverständlich, auch ohne die Schenkung...