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Rücktrittsrecht Kaufvertrag

Verfasst: 08.02.2019, 22:00
von ricz
Hallo!

Es geht um einen von unserer Seite unterschriebenen Kaufvertrag für Fenster...
Ein Absatz lautet, dass nach § 18 Abs 1 Z 3 FAGG Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind.

Gilt dies auch, wenn die Ware weder angezahlt noch angefertigt wurde, sondern "nur" der Kaufvertrag unterschrieben ist? Die Fenster würden ja erst in ein paar Wochen tatsächlich vermessen und dann bestellt werden. Gibt es evtl eine bestimmte Frist an Tagen, dass man doch zurück treten kann (ohne Kosten)?

Danke und liebe Grüße!

Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag

Verfasst: 12.02.2019, 13:08
von bergfan
Hallo,

hast du den Kaufvertrag eigentlich storniert?
Wäre interessant zu wissen. Falls du das gleich gemacht hast kannst du schauen was die Firma meint.


grüße

Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag

Verfasst: 12.02.2019, 15:14
von ricz
Hallo,

nein wir haben nicht storniert, haben uns nicht "getraut".
Die Sache ist, wir brauchen die Fenster ja. Wir wollen sie auch, genauso wie im Angebot. Nur hätten wir sie im Nachhinein doch lieber bei einem anderen Vertreter gekauft, und das (Achtung, mag unlogisch erscheinen!) obwohl sie dann um 1000€ teurer wären.
Nur, im Falle einer Stornierung vielleicht bis zu 30% des Auftrages zu zahlen, ist dann auch zu viel für uns. Und die AGB sind auf dem Vertrag, wo wir unterschrieben haben, nicht ausgewiesen. Eben nur der eine Satz mit dem Verweis auf die Gesetzesstelle.

Es geht hier um eine reine Gefühlssache. Mein Mann und ich sind Kopfmenschen und haben bisher auch so unsere Entscheidungen getroffen. Aber diesmal wäre das Bauchgefühl gefragt gewesen.
Definitiv eine Lektion fürs Leben :cry: