Rücktrittsrecht Kaufvertrag
Verfasst: 08.02.2019, 22:00
Hallo!
Es geht um einen von unserer Seite unterschriebenen Kaufvertrag für Fenster...
Ein Absatz lautet, dass nach § 18 Abs 1 Z 3 FAGG Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind.
Gilt dies auch, wenn die Ware weder angezahlt noch angefertigt wurde, sondern "nur" der Kaufvertrag unterschrieben ist? Die Fenster würden ja erst in ein paar Wochen tatsächlich vermessen und dann bestellt werden. Gibt es evtl eine bestimmte Frist an Tagen, dass man doch zurück treten kann (ohne Kosten)?
Danke und liebe Grüße!
Es geht um einen von unserer Seite unterschriebenen Kaufvertrag für Fenster...
Ein Absatz lautet, dass nach § 18 Abs 1 Z 3 FAGG Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind.
Gilt dies auch, wenn die Ware weder angezahlt noch angefertigt wurde, sondern "nur" der Kaufvertrag unterschrieben ist? Die Fenster würden ja erst in ein paar Wochen tatsächlich vermessen und dann bestellt werden. Gibt es evtl eine bestimmte Frist an Tagen, dass man doch zurück treten kann (ohne Kosten)?
Danke und liebe Grüße!