Anfechtung einer Erbschaft

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RechtSchnell
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Registriert: 07.02.2019, 10:13

Anfechtung einer Erbschaft

Beitrag von RechtSchnell » 07.02.2019, 10:33

Folgendes Problem:
Ich habe vor ca. 10 Jahren ein Grundstück von meiner Mutter geerbt. Diese ist mittlerweile verstorben und hatte unter anderem Demenz. Gestern hatten wir einen Termin beim Notar in dem es um die Aufteilung der Hinterlassenschaft ging. Da wurde mir von meinen Geschwistern gedroht, dass Sie einen Zeugen hätten, der angeblich beweisen kann, dass meine Mutter damals schon (als sie mir das Grundstück geschenkt hat) aufgrund der Demenz nicht mehr Geschäftsfähig war.

Zum Hintergrund:
Ich hatte nie interesse an dem Grundstück, meine Mutter hat mich solgange damit genervt, bis ich es genommen haben. Es war also ihre freie Entscheidung mir das Grundstück zu schenken. Zudem war sie damals noch nicht Dement und hat sich selber um ihre Finanzen, etc. gekümmert. Aufgrund meines mangelnden Interesses an dem Grundstück habe ich es vor eineigen Jahren zu einem ortsüblichen Preis verkauft.

Zur Fragestellung:
Wenn mich meine Geschwister vor Gericht zerren und sie recht bekommen (was ich für sehr unwarscheinlich erachte), was passiert dann?
Muss ich den Verkauf rückabwickeln?
Muss ich meinen Geschwistern einen Anteil am Verkaufspreis geben?

Ich bitte um eure Hilfe. Sehr würde ich mich auch über Gesetzesstellen freuen, aus denen ihr eure Informatinen bezieht.

Vielen Dank an alle, die mir helfen!

Mit freunlichen Grüßen,
ErbendesFamilienmitglied



Heron
Beiträge: 385
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Re: Anfechtung einer Erbschaft

Beitrag von Heron » 07.02.2019, 19:20

Die anderen Erben sehen offenbar den von der Verstorbenen mit Ihnen geschlossenen Schenkungsvertrag wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit als unwirksam an. Im Falle der Beschreitung des Gerichtswegs wird meist ein Sachverständiger damit beauftragt, nach den Erkenntnissen im Verfahren (zB aus vorgelegten Urkunden (Arztbriefen, Krankenhausberichte, etc.) oder Zeugenaussagen) zu beurteilen, ob Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorlag. Die Kläger hätten die fehlende Geschäftsfähigkeit zu beweisen; eine solche Beweisführung ist schwierig und im Regelfall nicht mit einem einzelnen Zeugen abgetan.

Würden die Kläger damit durchdringen, wäre der Schenkungsvertrag nach § 865 Abs 3 ABGB absolut nichtig. Gegen den bücherlichen Nachmann (also den Beschenkten) könnte innerhalb von 30 Jahren Löschungsklage erhoben werden, um den ursprünglichen Grundbuchsstand wieder herzustellen. Da die Liegenschaft bereits weiterverkauft ist und wie ich annehme, der neue Eigentümer auf den damaligen Grundbuchsstand vertrauen durfte, müsste Löschungsklage auch gegen den neuen Eigentümer nach §§ 63, 64 Grundbuchsgesetz erhoben werden (Frist zur Klageerhebung ggf. abhängig von Rekursfrist - maximal jedoch 3 Jahre ab Grundbuchsansuchen des jetzigen Eigentümers). Sollte man sich bereits außerhalb dieser Frist bewegen, kann keine grundbücherliche Rückabwicklung gegenüber dem neuen Eigentümer gefordert werden, sondern nur gegenüber Ihnen die Überlassung des mit dem Verkauf erzielten Entgelts.

Ohnehin können die anderen Erben jetzt schon verlangen, dass der Schenkungsvertrag im Rahmen der Anrechnung auf den Pflicht- bzw. Erbteil (§§ 781 ff ABGB) berücksichtigt wird und Ihren Erb- bzw. Pflichtteil mindert. Womöglich soll die jetzige 'Klagsandrohung' Sie auch nur zu einem Einlenken bewegen. An Ihrer Stelle würde ich zumindest dann, wenn konkrete Forderungen oder Vergleichsvorschläge erhoben werden, den genauen Sachverhalt rechtlich beurteilen lassen.

RechtSchnell
Beiträge: 6
Registriert: 07.02.2019, 10:13

Re: Anfechtung einer Erbschaft

Beitrag von RechtSchnell » 08.02.2019, 21:23

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort, Heron!

Ich werde mich auf jeden Fall von einem Anwalt in dieser Frage beraten lassen.

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