Finderlohn Stiegenhaus

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Michi1234
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Finderlohn Stiegenhaus

Beitrag von Michi1234 » 07.02.2019, 01:34

Guten Tag!

Ich habe vor einigen Tagen im Stiegenhaus meines Mehrparteienhaus in Graz eine Goldmünze gefunden. Im Fundbüro abgegeben, meinten sie das kein Finderlohn in Anspruch genommen werden kann da laut § 394 abgb Absatz 1 die Sache von einer Person im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen, die Rettung der Sache umfassenden Pflicht gefunden worden ist.

Ist dies zutreffend?

lg



MG
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Re: Finderlohn Stiegenhaus

Beitrag von MG » 07.02.2019, 16:07

Diese Bestimmung zielt insbesondere auf Personen im öffentlichen Sicherheitsdienst ab (z.B. Polizisten etc.) Analog auch z.B. privater Sicherheitsdienst, oder z.B. Zugbegleiter usw.

Wenn Sie in dem Haus "nur" Bewohner sind, würde ich nicht verstehen, weshalb Sie unter diese Bestimmung fallen sollten.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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