Nutzungsänderung Eigentumswohnung auf Gewerbe
Verfasst: 05.02.2019, 14:06
Ich würde gerne meine Eigentumswohnung in Graz für mich gewerblich nutzen (Beratungsgespräche), bzw. einen Raum als Massage/Physiotherapie-Praxis untervermieten.
Beim Bauamt wurde mir (nachdem ich es zwei Wochen telefonisch versucht habe, hab ich die Zuständige Person dann doch am Gang vom Bauamt "erwischt") mitgeteilt, dass ich einen Bauantrag einreichen muss mit Katasterplan, Grundbuchauszug, neuem Bauplan und alle anderen Eigentümer im Haus um Erlaubnis fragen muss.
Leider habe ich keine richtigen Informationen dazu erhalten, wie das alles von statten gehen soll, bzw. auch online nichts passendes gefunden (meist Deutsches Recht bzw. im Bezug auf Mieter).
In welcher Form müssen die Eigentümer des Wohnhauses gefragt werden?
Welcher Antrag ist der richtige?
(https://www.graz.at/cms/dokumente/10024 ... suchen.pdf ?)
Wie benenne ich die neue Nutzung? Gibt es dafür ein Register der richtigen Bezeichnungen?
Aus deutschem Recht habe ich zb. auch folgendes gefunden:
Beim Bauamt wurde mir (nachdem ich es zwei Wochen telefonisch versucht habe, hab ich die Zuständige Person dann doch am Gang vom Bauamt "erwischt") mitgeteilt, dass ich einen Bauantrag einreichen muss mit Katasterplan, Grundbuchauszug, neuem Bauplan und alle anderen Eigentümer im Haus um Erlaubnis fragen muss.
Leider habe ich keine richtigen Informationen dazu erhalten, wie das alles von statten gehen soll, bzw. auch online nichts passendes gefunden (meist Deutsches Recht bzw. im Bezug auf Mieter).
In welcher Form müssen die Eigentümer des Wohnhauses gefragt werden?
Welcher Antrag ist der richtige?
(https://www.graz.at/cms/dokumente/10024 ... suchen.pdf ?)
Wie benenne ich die neue Nutzung? Gibt es dafür ein Register der richtigen Bezeichnungen?
Aus deutschem Recht habe ich zb. auch folgendes gefunden:
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!"Als Privatpraxis ist darüber hinaus die Anmeldung beim Gesundheitsamt notwendig. In Baden-Württemberg wird vom Gesundheitsamt häufig ein Infektionsschutzplan gefordert, im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, da aus Sicht der dortigen Ämter Physio- und Ergotherapiepraxen (unabhängig davon ob es sich um Privatpraxen handelt) unter die Rehabilitationseinrichtungen fallen."