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Privatverkauf Notebook

Verfasst: 05.02.2019, 08:10
von neaera666
Guten Tag liebes Forum,
ich melde mich in einer Sache bezüglich Privatverkauf in der ich Unterstützung benötigen könnte:

Ich habe privat auf willhaben.at eines meiner alten Notebooks verkauft. Im Inserat war die Beschreibung des Gerätes sowie entsprechende Fotos angeführt. Nun - ein halbes Jahr später - hat sich der Käufer gemeldet und meint, die installierte Windows Version läuft ab und da das Gerät mit installiertem Windows verkauft wurde, müsse ich mich darum kümmern, eine Lizenz zu besorgen.

Ist das wirklich der Fall? Gegenstand des Verkaufes war ja das Gerät an sich, ich als Privatperson bin ja weder Gewährleistungs- noch Garantieverpflichtet. Kann ich in diesem Fall entsprechend argumentieren oder muss ich mich wirklich um eine Verlängerung der Lizenz kümmern?

Liebe Grüße

Re: Privatverkauf Notebook

Verfasst: 05.02.2019, 08:38
von bernhardlaw
Gewährleistung gilt auch bei einem Verkauf von Privat zu Privat, sofern sie nicht von den Vertragsparteien ausgeschlossen wird.
§ 922 ABGB: Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht.

Wie war der Text des Inserats genau?
Wurden irgendwelche anderen Vereinbarungen getroffen?
Wann wurde das Notebook genau übergeben?

Re: Privatverkauf Notebook

Verfasst: 05.02.2019, 08:53
von neaera666
Ich versuche gerade den Text des Inserates über den Betreiber zu erhalten. Da schon länger her kann ich den nicht mehr genau rekonstruieren. Verkaufszeitpunkt müsste gegen August/September 2018 gewesen sein. Auch da bin ich noch dran.

Liebe Grüße

Re: Privatverkauf Notebook

Verfasst: 05.02.2019, 12:35
von FHoll
Dass das Gerät mit installiertem Windows verkauft wurde bedeutet aber nicht automatisch, dass man eine Windows-Lizenz verkauft hat, oder, dass man diese unbefristet aufrechterhalten müsste. Ich fände es zB. nicht verwerflich, wenn eine unregistrierte Testversion installiert wäre, bloß um zu zeigen, dass der Rechner funktioniert. Darf dann halt nicht als "Notebook mit Windows" verkauft werden.

Re: Privatverkauf Notebook

Verfasst: 05.02.2019, 17:33
von schanzenpeter
Aber die Händler verkaufen auch Notebooks "mit Windows". keiner zahlt den Käufern ein lebenlang die künftigen Windowsversionen. (Alle laufen einmal aus).

Re: Privatverkauf Notebook

Verfasst: 06.02.2019, 12:41
von MG
Können Sie noch erklären, inwiefern das Betriebssystem "abläuft". Mir ist bei Windows Betriebssystemen keine zeitliche Beschränkung bekannt (so wie z.B. bei Office, wo es die 365-Version gibt). Oder meinen Sie, dass das Betriebssystem nicht mehr von MS unterstützt wird (wie z.B. bei Windows XP, oder 7 demnächst).

Re: Privatverkauf Notebook

Verfasst: 06.02.2019, 17:23
von neaera666
Es ist eine Firmenversion von Windows 10 installiert, diese wird per (Firmen-) Keyserver aktiviert. Wird diese Lizenz nicht erneuert, verfällt die nach x Tagen (ich glaube 180). Da das Gerät nicht mehr in meiner Hand ist, kann der Key auch nicht erneuert werden. Mir war beim Verkauf nicht bewusst, dass ich offenbar auch einen bestimmten Zeitraum die Windoof Version am Leben erhalten muss?!

Re: Privatverkauf Notebook

Verfasst: 07.02.2019, 07:21
von FHoll
Aus Perspektive des Käufers, und wie MGs Frage zeigt, ist es eben nicht üblich oder allgemein bekannt, dass Windows ablaufen kann. Für den Laien gehört Windows zum Rechner, und wenns oben ist, dann hält es ewig. Unter dieser Annahme wird der Käufer Ihren Rechner gekauft haben.

Aus Perspektive von jemanden mit ein bisschen Ahnung ist eigentlich klar, dass Windows nicht gleich Windows ist, und man schon einen Lizenzkey mitbekommen hätte, wenn auch das vorinstallierte Windows im Kauf inbegriffen wäre. Man kauft ja auch kein Auto ohne Papiere. Zudem ist die installierte Version offen einsehbar, sofern der Käufer Gelegenheit hatte, das Gerät zu starten (man muss halt wissen, wo und wie).


ME bewegen wir uns im Raum des Irrtums (§871&872 ABGB) - Der Käufer irrte darüber, dass er mit dem Gerät auch eine Windows-Lizenz erworben hätte. Je nachdem, wie Sie das Gerät beschrieben haben, könnten Sie diesen Irrtum veranlasst haben und der Paragraph greifen.
Je nachdem, ob man das Betriebssystem als Wesentlich ansieht oder nicht (Als Laie: "Aber dann geht der Rechner nicht!"; Als einigermaßen bewanderter: "Egal, installier ich halt Linux") könnte der Kauf nichtig sein oder eine Preisminderung fällig. Ich bezweifle, dass es da einen Konsens gibt. Die Option, stattdessen eine neue Lizenz zu übermitteln, wäre halt ein Alternativvorschlag.

Re: Privatverkauf Notebook

Verfasst: 08.02.2019, 08:36
von neaera666
Hab nun den Anzeigetext auftreiben können:
Verkaufe mein Notebook (<Hersteller, Typbezeichnung>) mit folgender Konfiguration: - i7-7500 CPU @ 2.70 GHz Dual-Core - 16 Gb DDR3 RAM - 512 Gb SSD - 13.3" infinity Edge QHD Display Das Gerät ist in sehr gutem Zustand und wurde ausschließlich für berufliche Zwecke (Softwareentwicklung) verwendet. Es weißt kaum sichtbare Gebrauchsspuren auf. Verkauft wird es mit Netzteil und USB-C Adapter. Leider ohne Originalverpackung. Es handelt sich laut um das Auslieferungsgerät von November 10, 2016. Rechnung ist leider nicht dabei. Garantie ist ausgelaufen. Bei Lieferung fallen extrakosten an.
ich habe interessanterweise in keinem Wort das Betriebssystem erwähnt. Bei der Besichtigung war Windows installiert, ausgeliefert wurde das Gerät ursprünglich mit einem anderen Betriebssystem (Ubuntu). Der Käufer wirkte beim Besichtigen auf jeden Fall Fachkundig.

lg