Wie weit geht "ex lege"?

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bernhardlaw
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Wie weit geht "ex lege"?

Beitrag von bernhardlaw » 04.02.2019, 11:59

Ich bin gerade dabei, herauszufinden, wie weit "ex-lege" geht.

Beispiel 1:
Wenn im Gesetz steht
§ 1 Das Spazierengehen mit einem Eis in der Hand ist Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt.
ist die Sache klar. Es ist ex lege erlaubt, mit einem Eis in der Hand spazieren zu gehen, sofern man das 12. Lebensjahr vollendet hat.

Beispiel 2:
Wenn im Gesetz steht
§ 1 Der Besitz von Eis ist Personen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten.
und sonst keine anderen gesetzlichen Anordnungen getroffen wurden, ist die Sache für mich nicht mehr so klar. Es steht zwar nirgendwo geschrieben, dass Spazierengehen mit einem Eis in der Hand für Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt ist, ergibt sich aber aus dem Gefüge der Normen.

Meine Fragen:
1) Kann man davon sprechen, dass das beim Beispiel 2 Spazierengehen mit einem Eis in der Hand für Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ex lege erlaubt ist?
2) Kann man in den Fällen, in denen etwas ex lege erlaubt ist, auch von ex lege bewilligt sprechen?

Ich bin gespannt auf eure Antworten! Danke im Voraus!



Gegengleis
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Re: Wie weit geht "ex lege"?

Beitrag von Gegengleis » 06.02.2019, 15:29

Es ist eher nicht verboten. Solange etwas nicht verboten ist, ist es erlaubt.

bernhardlaw
Beiträge: 6
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Re: Wie weit geht "ex lege"?

Beitrag von bernhardlaw » 07.02.2019, 01:21

Jetzt bin ich genauso weit, wie vorher :lol:

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