Hallo, ich wurde am letzten Montag von der Polizei vorgeladen, ich habe die Aussage zum Vorwurf des SMG 28 Abs.1 verweigert, danach wurden mir Fingerabdrücke und DNA abgenommen.
Akteneinsicht besteht noch nicht, da ansonsten die Ermittlungen in Gefahr gebracht werden könnten.
Laut der Polizei wirft mir die bereits inhaftierte Person vor, jeweils 50€ angenommen zu haben um sie dann mit meinem Auto 2 mal zu fahren, damit sie Heroin zum handeln besorgen kann. Ich hatte davon keine Kenntnis und sie damit unwissentlich begünstigt, gefahren habe ich sie, aber wusste von den Suchtmitteln im Auto nichts, einen Rucksack führte sie mit!
Meine Fragen dazu:
Bin ich trotz unwissen Straffällig?
Gibt es zum SMG 28 Abs. 1 alleine Präzedenzfälle mit Urteile und wenn ja, welches Strafmaß ist eher realistisch?
Vorwurf SMG 28 Abs. 1
Re: Vorwurf SMG 28 Abs. 1
Keinerlei Ideen die mir weiterhelfen könnten?
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