Schadenersatz bei Einspruch im Verfahren?
Verfasst: 02.02.2019, 15:08
Hallo,
folgende Überlegung:
Ein Hotelier (H-neu) möchte ein Hotel bauen. Der alteingesesse Hotelier (H-alt) befürchtet Umsatzeinbußen und will den Neubau verhindern.
Da H-alt im Verfahren keine Parteienstellung hat, sucht er einen Anrainer (A) (der Parteienstellung hat) den er mit div. Sach- und Geldleistungen überredet den Bau zu beeinspruchen.
Nach einer längeren Verfahrensdauer wird der Einspruch abgewiesen und das Hotel gebaut.
Könnte (theoretisch) H-neu den Anrainer auf Schadenersatz (Umsatzengang, Rechtskosten, Gutachter ..) klagen, da dieser sozusagen ohne eigenes Interesse den Bau beansprucht hat?
Danke
folgende Überlegung:
Ein Hotelier (H-neu) möchte ein Hotel bauen. Der alteingesesse Hotelier (H-alt) befürchtet Umsatzeinbußen und will den Neubau verhindern.
Da H-alt im Verfahren keine Parteienstellung hat, sucht er einen Anrainer (A) (der Parteienstellung hat) den er mit div. Sach- und Geldleistungen überredet den Bau zu beeinspruchen.
Nach einer längeren Verfahrensdauer wird der Einspruch abgewiesen und das Hotel gebaut.
Könnte (theoretisch) H-neu den Anrainer auf Schadenersatz (Umsatzengang, Rechtskosten, Gutachter ..) klagen, da dieser sozusagen ohne eigenes Interesse den Bau beansprucht hat?
Danke