Definition "Anlass zur Teilungsklage"
Verfasst: 01.02.2019, 23:24
Guten Abend!
Ich besitze den Hauptanteil (2/3) von einer Liegenschaft, den restlichen Anteil besitzt ein Verwandter. Wir sind aufgrund einer Erbschaft zu dem Besitz gekommen und beide an einem Verkauf interessiert.
Ansich haben wir uns auf einen gemeinsamen Verkauf geeingigt, doch mein Verwandter ist nun in Geldnot und möchte deshalb seinen Anteil sehr günstig und rasch an einen Dritten verkaufen. Das Objekt steht erst zwei Monate zum Verkauf.
Ich möchte nun möglichst schnell eine Teilungsklage einbringen, da ich nicht an einem Notverkauf interessiert bin. Diese soll den potentiellen Käufer abschrecken, da sie im Grundbuch aufscheinen wird. Der "Anlass" zu der Klage bereitet mir jedoch Kopfzerbrechen.
Selbstverständlich habe ich meinen Anwalt eingeschaltet, doch es geht mir um folgende grundlegende Frage:
Ab wann besteht Anlass zu einer Teilungsklage?
Vor der Teilungsklage muss man zu einem Verkauf auffordern, um nicht auf den Kosten der Klage sitzen zu bleiben. Muss man dann zwangsweise auch einen Kauf als Möglichkeit anbieten? Sprich wenn ich ihm anbiete, seinen Anteil um 300k zu kaufen, muss er auch meinen um 600k kaufen können? Warum reicht es nicht zu einem gemeinsamen Verkauf aufzufordern? Auszahlen wollen/können wir uns beide nicht.
Eine Realteilung ist übrigens auszuschließen.
Vielen Dank!
David
Ich besitze den Hauptanteil (2/3) von einer Liegenschaft, den restlichen Anteil besitzt ein Verwandter. Wir sind aufgrund einer Erbschaft zu dem Besitz gekommen und beide an einem Verkauf interessiert.
Ansich haben wir uns auf einen gemeinsamen Verkauf geeingigt, doch mein Verwandter ist nun in Geldnot und möchte deshalb seinen Anteil sehr günstig und rasch an einen Dritten verkaufen. Das Objekt steht erst zwei Monate zum Verkauf.
Ich möchte nun möglichst schnell eine Teilungsklage einbringen, da ich nicht an einem Notverkauf interessiert bin. Diese soll den potentiellen Käufer abschrecken, da sie im Grundbuch aufscheinen wird. Der "Anlass" zu der Klage bereitet mir jedoch Kopfzerbrechen.
Selbstverständlich habe ich meinen Anwalt eingeschaltet, doch es geht mir um folgende grundlegende Frage:
Ab wann besteht Anlass zu einer Teilungsklage?
Vor der Teilungsklage muss man zu einem Verkauf auffordern, um nicht auf den Kosten der Klage sitzen zu bleiben. Muss man dann zwangsweise auch einen Kauf als Möglichkeit anbieten? Sprich wenn ich ihm anbiete, seinen Anteil um 300k zu kaufen, muss er auch meinen um 600k kaufen können? Warum reicht es nicht zu einem gemeinsamen Verkauf aufzufordern? Auszahlen wollen/können wir uns beide nicht.
Eine Realteilung ist übrigens auszuschließen.
Vielen Dank!
David