was genau ist eine "einschlägige Tat"?
Verfasst: 30.01.2019, 18:01
Was genau sind einschlägige Taten? Taten mit genau demselben Tatbestand oder nur aus demselben Bereich?
Beispiel (Auszug aus einem Schreiben des Gerichts):
"... - Name - wurde bereits dreimal wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ohne Besitz einer gültigen Lenkberechtigung bestraft und beging die letze einschlägige Tat erst am - Datum - ..."
Wurde diese Person nun auch am - Datum - beim Schwarzfahren erwischt oder könnte sich diese einschlägige Tat auch auf den erneuten Verlust des Führerscheins beziehen? Wie genau kann man den Begriff "einschlägige Tat" hier auslegen?
Beispiel (Auszug aus einem Schreiben des Gerichts):
"... - Name - wurde bereits dreimal wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ohne Besitz einer gültigen Lenkberechtigung bestraft und beging die letze einschlägige Tat erst am - Datum - ..."
Wurde diese Person nun auch am - Datum - beim Schwarzfahren erwischt oder könnte sich diese einschlägige Tat auch auf den erneuten Verlust des Führerscheins beziehen? Wie genau kann man den Begriff "einschlägige Tat" hier auslegen?