was genau ist eine "einschlägige Tat"?

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myria20
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was genau ist eine "einschlägige Tat"?

Beitrag von myria20 » 30.01.2019, 18:01

Was genau sind einschlägige Taten? Taten mit genau demselben Tatbestand oder nur aus demselben Bereich?

Beispiel (Auszug aus einem Schreiben des Gerichts):
"... - Name - wurde bereits dreimal wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ohne Besitz einer gültigen Lenkberechtigung bestraft und beging die letze einschlägige Tat erst am - Datum - ..."

Wurde diese Person nun auch am - Datum - beim Schwarzfahren erwischt oder könnte sich diese einschlägige Tat auch auf den erneuten Verlust des Führerscheins beziehen? Wie genau kann man den Begriff "einschlägige Tat" hier auslegen?



Heron
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Re: was genau ist eine "einschlägige Tat"?

Beitrag von Heron » 30.01.2019, 18:48

Geht es um österreichisches Recht? Fahren ohne gültige Lenkberechtigung ist in Österreich eine Verwaltungsübertretung, keine gerichtlich strafbare Handlung.

Im strafrechtlichen Kontext bedeutet eine einschlägige Tat/Vorstrafe/Verurteilung, dass diese gegen die Verletzung des selben Rechtsgut gerichtet ist.

myria20
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Re: was genau ist eine "einschlägige Tat"?

Beitrag von myria20 » 30.01.2019, 19:17

Ja, es geht um österreichisches Recht!

Das selbe Rechtsgut heißt jetzt genau was?
Sorry, ich kenn mich mit den rechtlichen Begriffen eigentlich gar nicht aus, versuche nur irgendwie, dieses Schreiben zu verstehen..

Heron
Beiträge: 385
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Re: was genau ist eine "einschlägige Tat"?

Beitrag von Heron » 30.01.2019, 20:13

Geschützte Rechtsgüter sind bspw. fremdes Vermögen, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung etc. Diebstahl ist einschlägig zu Betrug oder Untreue, weil diese Delikte gegen fremdes Vermögen gerichtet sind. Wenn Sie so sagen wollen, sind einschlägige Delikte solche "aus dem selben Bereich".

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