§229 StgB /456 AbgB
Verfasst: 30.01.2019, 11:01
Hallo zusammen,
ich bitte Euch um Hilfe. Zu meiner Geschichte:
Meine Frau kaufte im Jahr 2015 einen Vorfühwagen. Da ich bereits zu diesem Zeitpunkt mit Executionen belastet war, gab sie mir eine Vollmacht das Fahrzeug von mir bei der Zulassungsbehörde anzumelden aber das sie weiterhin die Eigentümerin bleibt da sie noch nicht im Besitz eines Fürherscheins war, sodass wir bei der Versicherung sparen konnten. Ich bin also Zulassungsbesitzer aber nicht Eigentümer. Durch weitere finanzielle Probleme meinerseits fälschte ich im Mai 2016 einen Privatkauffvertrag (ÖAMTC Vordruck) und ging damit zu einem großen österreichischen Pfandhaus und verpfändete das besagte KFZ bei weiterbenützung. Für die Mitarbeiterin sah es natürlich so aus als würde mir das Fahrzeug gehören und ich bekam das Pfand auch.Als sicherheit verlangte sie einen Zweitschlüssel und den Typenschein. Nach einen Jahr ca. konnte ich das Pfand nicht weiterbezahlen. Ein Einzug des KFZ durch das Pfandhaus fand nicht statt. Im Juli 2018 wurde eine Execution beim BG seites des Pfandhauses veranlasst, wenig später kam auch der zuständige Gerichtsvollzieher bei mir vorbei und wollte das Auto pfänden, jedoch unter Vorlage der richtigen Papiere des KFZ konnte er es nicht. Kurz darauf wurde ich bei der Polizei wegen Betruges angezeit und auch nach §146, 147 ABS Z1und Abs 2 Stgb verurteilt. Es wurde auch im Urteil festgehalten dass ich alleine und ohne Wissen und Zustimmung meiner Frau, ihr Eigentum mit hilfe gefälschter Dokumente gehandelt habe und somit das Pfandhaus geschädigt habe.
Mir geht es jetzt darum dass der Typenschein und auch ein Zweitschlüssel wieder in den Besitz meiner Frau kommt da sie die eigentliche Eigentümerin ist und für meine Dummheit nicht bestraft werden sollte. Wir können derzeit das Fahrzeug nicht ummelden ( hatten einen Wohnsitzwechsel ausserhalb des Bezirkes) oder verkaufen. Das Pfandhaus weigert sich die Sachen auszuhändigen, obwohl sie wissen dass sie nichts damit zu tun hat. Der Anwalt des Pfandhauses besteht auf eine schriftliche verbindliche Ratenvereinbarung mit mir wobei auch erst dann die Dokumente und der Schlüssel ausgehändigt werden wenn die Schuld meinerseits vollständig abbezahlt wurde. Dies ist für micht derzeit nicht möglich. Einen rechtliche gültigen Executionstitel gegen mich ist ja schon vorhanden.
Meine Frage: ist der §229 STGB hier anwendbar und kann von meiner Frau bei der Polizei angezeit werden oder hat sie nur die Möglichkeit sich auf den §456 ABGB zu berufen und beim BG Zivilklage einzureichen. Gibt es evtl. noch andere Möglichkeiten?
Ich / Wir bedanken uns im voraus für Eure Hilfe und Meinungen, Grüße da8282
ich bitte Euch um Hilfe. Zu meiner Geschichte:
Meine Frau kaufte im Jahr 2015 einen Vorfühwagen. Da ich bereits zu diesem Zeitpunkt mit Executionen belastet war, gab sie mir eine Vollmacht das Fahrzeug von mir bei der Zulassungsbehörde anzumelden aber das sie weiterhin die Eigentümerin bleibt da sie noch nicht im Besitz eines Fürherscheins war, sodass wir bei der Versicherung sparen konnten. Ich bin also Zulassungsbesitzer aber nicht Eigentümer. Durch weitere finanzielle Probleme meinerseits fälschte ich im Mai 2016 einen Privatkauffvertrag (ÖAMTC Vordruck) und ging damit zu einem großen österreichischen Pfandhaus und verpfändete das besagte KFZ bei weiterbenützung. Für die Mitarbeiterin sah es natürlich so aus als würde mir das Fahrzeug gehören und ich bekam das Pfand auch.Als sicherheit verlangte sie einen Zweitschlüssel und den Typenschein. Nach einen Jahr ca. konnte ich das Pfand nicht weiterbezahlen. Ein Einzug des KFZ durch das Pfandhaus fand nicht statt. Im Juli 2018 wurde eine Execution beim BG seites des Pfandhauses veranlasst, wenig später kam auch der zuständige Gerichtsvollzieher bei mir vorbei und wollte das Auto pfänden, jedoch unter Vorlage der richtigen Papiere des KFZ konnte er es nicht. Kurz darauf wurde ich bei der Polizei wegen Betruges angezeit und auch nach §146, 147 ABS Z1und Abs 2 Stgb verurteilt. Es wurde auch im Urteil festgehalten dass ich alleine und ohne Wissen und Zustimmung meiner Frau, ihr Eigentum mit hilfe gefälschter Dokumente gehandelt habe und somit das Pfandhaus geschädigt habe.
Mir geht es jetzt darum dass der Typenschein und auch ein Zweitschlüssel wieder in den Besitz meiner Frau kommt da sie die eigentliche Eigentümerin ist und für meine Dummheit nicht bestraft werden sollte. Wir können derzeit das Fahrzeug nicht ummelden ( hatten einen Wohnsitzwechsel ausserhalb des Bezirkes) oder verkaufen. Das Pfandhaus weigert sich die Sachen auszuhändigen, obwohl sie wissen dass sie nichts damit zu tun hat. Der Anwalt des Pfandhauses besteht auf eine schriftliche verbindliche Ratenvereinbarung mit mir wobei auch erst dann die Dokumente und der Schlüssel ausgehändigt werden wenn die Schuld meinerseits vollständig abbezahlt wurde. Dies ist für micht derzeit nicht möglich. Einen rechtliche gültigen Executionstitel gegen mich ist ja schon vorhanden.
Meine Frage: ist der §229 STGB hier anwendbar und kann von meiner Frau bei der Polizei angezeit werden oder hat sie nur die Möglichkeit sich auf den §456 ABGB zu berufen und beim BG Zivilklage einzureichen. Gibt es evtl. noch andere Möglichkeiten?
Ich / Wir bedanken uns im voraus für Eure Hilfe und Meinungen, Grüße da8282