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Eigenmächtiger Handelte Firmen Mitarbeiter

Verfasst: 29.01.2019, 19:30
von Das_Pseudonym
Nehmen wir als Beispiel das Ich auf eine Veranstaltung gehen wollte wo laut Betreiber keine Glasflaschen erlaubt sein sollten (neben anderen sachen die nichts damit zu tun haben. Bei der Einlastkontrolle nimmt der Security Mitarbeiter eine Fpandflasche an sich mit der Begründung durch das dicke Plastik könnte man jemanden verletzten und deswegen sein die Glasflaschen verboten.
Kurz gesagt Kunststofflaschen waren generell nie Verboten laut Betreiber. Die Möglichkeit das Gelände mit der Falsche zu verlassen war seitens des Security Mitarbeiter nie eine Option nur Vernichten oder (kostenpflichtig) bei der Garderobe abgeben.

Muss die Security Firma jetzt das Geld für die Garderobe + Wertersatz für das vor ort Konsumierte Getränk ersetzen (was nicht notwendig gewesen wäre hätte man die Flasche mitnehmen können so wie es in der Hausordnung definiert war?
Danke!

Re: Eigenmächtiger Handelte Firmen Mitarbeiter

Verfasst: 30.01.2019, 09:44
von MG
Warum war das Verlassen des Geländes, also genauer gesagt das Nichtbetreten keine Option? Hat man Sie nicht wieder gehen lassen?