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Freizeitentzug in der Volksschule

Verfasst: 28.01.2019, 22:58
von phill55
Angenommen ein 7 jähriges Kind besucht eine Volksschule, 2. Klasse. Das Kind würde die verschränkte Form der Ganztagsbetreuung besuchen. Angenommen die Klassenlehrerin würde diesem Kind die Freizeit = freie Zeit in den Freizeitstunden entziehen, wenn das Kind nicht den ganzen Unterricjtsstoff schaffen würde, wenn das Kind sich nach der Meinung der Lehrerin schlecht benimmt oder wenn die Eltern vergessen würden ein Zettel aus der Schule zu unterschreiben. Dem Kind würde die Lehrerin entweder alle Freizeitstunden entziehen oder 10 bis 20 Minuten. Trotz der klaren Aüßerung der Eltern, diese Maßnahme nicht anzuwenden, würde die Lehrerin weiter machen, da sie das bei allen Kindern gleich ohne Ausnahme so macht.

Ist diese Maßnahme der Lehrerin nicht gesetzeswidrig?
§ 99 StGB (Strafgesetzbuch), Freiheitsentziehung

Re: Freizeitentzug in der Volksschule

Verfasst: 29.01.2019, 16:53
von Das_Pseudonym
Kann es in der Freizeit zb. die Schule verlassen?
Sind Schule, Hort getrennt?

Wie Ich noch Jung war hat es eine "Betreute" Mittagspause gegeben wo man sich im Klassenzimmer oder gemeinsam im (abgetrennten) Schulhof "frei" bewegen konnte oder man wurde normal aus der Schule entlassen und konnte die 50Min machen was man wollte. (Nachhause gehen wer nah genug wohnte zb.) Aus der Schule durfte man nicht raus. War mal schlecht in der Schule haben die Lehrer einen in der Pause teilweise geholfen das war natürlich mehr oder weniger freiwillig. :wink:

Wenn Schule und alles andere eindeutig getrennt sind müsste man sich es genauer anschauen. Ist alles in einen könnte es kompliziert werden.

Re: Freizeitentzug in der Volksschule

Verfasst: 01.02.2019, 13:54
von Xtremekajak
Also eine Erziehungsmaßnahme einer ausgebildeten Pädagogin ins Strafgesetzbuch zu verschieben weil das "unschuldige" Kind nicht im Garten spielen kann finde ich perönlich ziemlich übertireben... Vielleicht hilft einmal eine Aussprache mit der Direktion bevor Sie an Rechtsmaßnahmen denken?

MfG

Re: Freizeitentzug in der Volksschule

Verfasst: 03.01.2020, 18:55
von FranzMayr
"ausgebildete Pädagogin" finde ich lustig. Sie ist offensichlich nicht so ausgebildet, dass Sie mit rechtlich einwandfreien Mitteln erziehen kann.
Ich würde mich aussprechen, nötigenfalls mit dem Schulleiter und dann mit dem Bildungsdirektor. Hilft nichts, oft muss man "ausgebildeten Pädagogin"en auch sagen, was erlaubt ist und was nicht.
Und dem eigenen Kind sollte man trotzdem sagen, was geht und was nicht.
Aber nur weil ein KIND sich nicht korrekt verhält sollte man eine "ausgebildete Pädagogin" sehr wohl darauf hinweisen, dass zumindest SIE sich exakt an die Buchstaben des Gesetzes halten soll. Und was sie macht ist eben nicht rechtskonform.
Sowas würde eine GUT ausgebildete Pädagogin übrigens nicht machen. Nur eine dumme.