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Superedifikat

Verfasst: 17.03.2007, 18:55
von heimische
Wo finde ich Rechte und Pflichten bzw. Gesetzestexte über Superedifikat?


RE: Superedifikat

Verfasst: 18.03.2007, 17:05
von office
Ein Superädifikat bezeichnet ein Gebäude, das auf einem Grundstück errichtet wurde, sich jedoch nicht im Eigentum des Grundstückseigentümers befindet und bei dem nicht die Absicht besteht, dass es dauerhaft auf diesem Grundstück bleibt.



Der Besitzer des Superädifikats wird üblicherweise dem Grundstücksbesitzer ein Entgelt für die Grundstücksnutzung zahlen müssen.



Die nachträgliche Erzeugung eines Superädifikats ist nicht möglich. Es ist also nicht möglich, dass ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück sich bereits ein Gebäude befindet, dieses Gebäude als Superädifikat verkauft und das darunterliegende Grundstück behält.

Auszug aus www.wikipedia.org

Formulieren Sie Ihre Frage genauer bzw. googeln Sie unter Superädifikat.

christoph