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Strassenrand

Verfasst: 28.01.2019, 11:41
von tomvital
Wo gibt es eine Definition für den Straßenrand?

Bei uns ist die Fahrbahn seitlich direkt durch Mauer begrenzt

Re: Strassenrand

Verfasst: 28.01.2019, 16:09
von FHoll
Zum Beispiel im Oberösterreichischen Straßengesetz:
"Straßenrand: der äußere Rand des Straßengrabens, bei aufgedämmten Straßen der Böschungsfuß, bei im Gelände eingeschnittenen Straßen die obere Einschnittskante, in Ermangelung von Gräben und Böschungen der äußere Rand des Straßenbankettes; ist auch dieser nicht feststellbar, der äußere Rand der tatsächlich für den Verkehr benützten Fläche;"

Andere Bundesländer werden das sicher ähnlich geregelt haben. In Ihrem Fall wird die Mauer nicht Teil der Straße sein, die Fahrbahn aber schon, der Rand ist also genau dazwischen. Außer, die "Mauer" wäre ebenfalls noch Teil der Straße (zB. eine Lärmschutzwand), dann wäre der Straßenrand dahinter. Eigentlich ganz logisch.

Brauchen Sie wirklich die Definition des Straßenrandes? Umgangssprachlich spricht man auch vom "Parken am Straßenrand", was aber falsch ist - dann geht es um den "Fahrbahnrand".