Hallo!
Entschuldigt bitte, falls ich in der falschen Kategorie schreibe aber ich fand keine passendere.
Mein Problem ist folgendes: Letztes Jahr Mitte Oktober habe ich mir ein Auto bei einem Händler gekauft, der mir 12 Monate Gewährleistung auf das Auto gab. Kurz nach dem Kauf traten schon erste Probleme auf (DPF und Ölverlust). Der Händler meinte nur, dass der DPF nicht in der Gewährleistung inbegriffen ist und dass der Ölverlust nach dem Ölwechsel verschwindet. Heute habe ich mich um den DPF gekümmert und mir sagen lassen, dass beim Motor die Vakuumpumpe, Drallklappen und ein paar Kleinteile undicht sind, die zu diesem Ölverlust führen.
Meine Frage daher: Ist der Händler zur Verantwortung zu ziehen, dass er diesen Mangel des Ölverlusts beseitigt?
Danke und einen schönen Donnerstag.
Gewährleistung beim Auto
Re: Gewährleistung beim Auto
Die gesetzliche Gewährleistung, die bei einem Kauf eines Konsumenten bei einem Unternehmer nicht ausgeschlossen werden darf, kann bei beweglichen Sachen innerhalb der Frist von 2 Jahren ab Übergabe der Sache geltend gemacht werden, wobei die ersten 6 Monate der Unternehmer die Beweislast dafür trägt, dass der Mangel bei Kauf noch nicht angelegt war. Bei Verkauf gebrauchter beweglicher Sachen kann der Verkäufer die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzen (muss ausdrücklich ausgehandelt werden).
Wenn also durch den Ölverlust das Kfz nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht bzw. dem Kfz verkehrsübliche Eigenschaften fehlen, liegt ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts vor. Da seit Übergabe nicht einmal 4 Monate vergangen sind, würde ich primär unter Berufung auf die Gewährleistung und unter Hinweis auf die Beweislastumkehr während der ersten 6 Monate Verbesserung verlangen.
Dass ein Mangel am Dieselpartikelfilter per se nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fällt, ist falsch. Es ist aber denkbar, dass der Unternehmer den Nachweis erbringen hätte können, dass der Dieselpartikelfilter bei Übergabe des Autos einem dem Baujahr und Kilometerleistung des Fahrzeugs entsprechendem Zustand war und erst durch die von Ihnen in der Folge gefahrenen Kilometer fehlerhaft wurde.
Wenn also durch den Ölverlust das Kfz nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht bzw. dem Kfz verkehrsübliche Eigenschaften fehlen, liegt ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts vor. Da seit Übergabe nicht einmal 4 Monate vergangen sind, würde ich primär unter Berufung auf die Gewährleistung und unter Hinweis auf die Beweislastumkehr während der ersten 6 Monate Verbesserung verlangen.
Dass ein Mangel am Dieselpartikelfilter per se nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fällt, ist falsch. Es ist aber denkbar, dass der Unternehmer den Nachweis erbringen hätte können, dass der Dieselpartikelfilter bei Übergabe des Autos einem dem Baujahr und Kilometerleistung des Fahrzeugs entsprechendem Zustand war und erst durch die von Ihnen in der Folge gefahrenen Kilometer fehlerhaft wurde.
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