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Ist ausnutzen strafbar oder nicht?

Verfasst: 21.01.2019, 03:08
von daniburnsred@live.de
Schönen guten Abend, wehrte Damen und Herren.


Ich schildere mal meine Sachlage.


Mein Kollege ist sehr blauäugig, hat vor 2 Jahren eine Dame im Internet aus Deutschland kennengelernt.

Nun, er hat sie in vielen Lagen unterstützt (Geldtechnisch, diversen Kleinigkeiten wie Gegenstände im Wert von 3-500 Euro.)

Sie kamen sich halt übers Internet näher, sie haben sich aber nie getroffen in den 2 Jahren. Öfters telefoniert, gecamt und co.
Und immer wenn sie was brauchte, war sie besonders einfühlsam zu ihm. Jetzt vor kurzem, als er nicht mehr nach ihrer Pfeiffe tanzte, sie vor die Wahl stellte, hat sie angefangen ihn zu beleidigen und anderes. Selbst als er sie fragte, wann sie sich nun treffen möchte, hätte sie nie Zeit, oder sie hätte Besuch & solche Sachen. Also für mich kam es schon sehr seltsam rüber, als wolle sie einfach nur sein Geld.

Meine Frage ist, ist es strafbar was sie getan hat gegenüber? Denn für mich wirkte es so, als wollte sie nur Materielle Gegenstände von ihm. Zu einem Treffen kam es nie, denn in ihren Augen hat er immer alles verbockt.

Re: Ist ausnutzen strafbar oder nicht?

Verfasst: 22.01.2019, 12:35
von FHoll
[Ob Ihrer Mailadresse der Hinweis: Dies ist ein Österreichisches Forum]

Bedenken Sie, dass Ihr Kollege hier aus freier Entscheidung Geschenke machte, für die er keine Gegenleistung erwarten darf. Vergleichen Sie dazu die Situation, dass eine Frau sich beim ersten Date entscheidet, nicht mit dem Mann zu schlafen obwohl er das romantische Candlelight-Dinner bezahlte - er kann sein Geld nicht zurückverlangen.

Es wäre also zu klären, ob es unerfüllte, konkrete Versprechen gab, oder ob die Dame zum Zwecke der Täuschung falsche Tatsachen vorspiegelte. In letzterem Fall muss auch der Vorsatz vorhanden sein, Ihren Kollegen um dessen Geld zu bringen. Andernfalls wäre es keine strafbare Handlung.

Beispielszenario: Die Dame ist bereits verheiratet, aber nicht ganz glücklich. Sie hat sich einen Onlineliebhaber gesucht, um Aufmerksamkeit zu bekommen, ohne gleich Ehebruch* zu begehen. Geschenke nahm sie zwar gerne an (wer nicht?) aber diese waren nicht der Grund für die Affaire.
Hier hätten wir also ganz klar eine Täuschung, allerdings ohne Bereicherungsvorsatz, daher auch (rechtlich) kein Betrug. Für Ihren Kollegen, der sich mehr erhoffte, wäre es Zeit, weiterzuziehen.

Beispielszenario: Die Dame hat psychische Probleme, insbesondere im sozialen Umgang mit Menschen. Nur online kann sie "ganz normal" mit jemanden reden, aber von Angesicht zu Angesicht bleibt sie stumm wie ein Fisch. Nun hat sie einfach Angst, dass Ihr Kollege sie kennenlernt, "wie sie wirklich ist" und dann ablehnt, weshalb sie ein Treffen verweigert.
Hier gibt es weder moralisch noch rechtlich irgendetwas auszusetzen, sie braucht Hilfe, keine Anzeige.

Beide Szenarien werden nicht exakt die tatsächliche Situation wiederspiegeln, sie sollen lediglich aufzeigen, dass mehr dahinterstecken kann als nur Geldgier, bzw. man recht leicht eine Ausrede erfinden kann.


*"Ehebruch" gibt es rechtlich gesehen nicht mehr, aber viele vertreten dennoch moralisch die Ansicht, erst ein Beischlaf wäre zu viel. "Gusta holen darf man woanders, gegessen wird daheim"