Wohnungskauf: Versucht der Verkäufer mir nur die halbe Wohnung zu verkaufen?

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DanielR
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Wohnungskauf: Versucht der Verkäufer mir nur die halbe Wohnung zu verkaufen?

Beitrag von DanielR » 19.01.2019, 13:01

Ich bin gerade dabei eine Wohnung zu kaufen und auf einen seltsamen Absatz im Kaufvertrag gestoßen zu dem ich um eure Meinung bitten möchte. Für mich klingt das nämlich so als würde ich nur die halbe Wohnung erwerben:
"Die Verkäuferin verkauft und übergibt hiermit und der Käufer kauft und übernimmt hiermit je zur Hälfte und die Käufer kaufen und übernehmen hiermit je zur Hälfte die in Punkt 1. näher bezeichnete Liegenschaftsanteile mit allem Zubehör und mit allen Rechten und Pflichten, so wie die Verkäuferin diese Liegenschaftsanteile besessen und benützt hat oder zu besitzen und zu benützen berechtigt war zu nachstehend vereinbartem Kaufpreis."
Will mir der Verkäufer hier nur die Hälfte der Wohnung verkaufen oder verstehe ich das falsch?



Heron
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Re: Wohnungskauf: Versucht der Verkäufer mir nur die halbe Wohnung zu verkaufen?

Beitrag von Heron » 19.01.2019, 14:01

Befinden sich auf Käuferseite 1 oder 2 Personen? Auf den ersten Blick scheint es so, als wäre bei einem Vertragsmuster ein Textbaustein nicht bzw. unzureichend gelöscht worden (erwerben 2 natürliche Personen als Eigentümerpartnerschaft eine Eigentumswohnung, so müssen sie die Anteile je zur Hälfte übernehmen (andere Teilung zB im Verhältnis 60/40 ist nicht zulässig). Wenn Sie viel Geld in den Erwerb einer Eigentumswohnung investieren, sollten Sie nicht an einer professionellen Prüfung des Vertrags sparen.

DanielR
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Re: Wohnungskauf: Versucht der Verkäufer mir nur die halbe Wohnung zu verkaufen?

Beitrag von DanielR » 19.01.2019, 17:29

Hallo Heron! Vielen Dank für die Antwort. Auf der Käuferseite befindet sich nur eine Person. Es könnte aber tatsächlich so sein, dass hier ein Textbaustein noch nicht angepasst wurde. Derzeit habe ich vom Verkäufer nämlich noch nicht den entgültigen Vertrag bekommen, sondern nur einen "vorläufigen" den ich prüfen möchte bevor ich ein Kaufanbot abgebe. Den entgültigen Vertrag werde ich jedenfalls von einem Anwalt prüfen lassen.

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