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Auf Schenkkreis reingefallen

Verfasst: 16.03.2007, 16:13
von thomas weber4
Hallo Leute, ja genau, ich bin auf einen Schenkkreis in München reingefallen. Der Account wo ich alle Infos abrufen konnte, wurde ohne Ankündigung gestrichen. Diejenigen, die mich rein geschleust haben, tun so als wüssten sie auch nicht mehr weiter. Ich hab nur noch ein(bzw. zwei) Personen die in meiner nähe wohnen, die mich dazu überredet habe. Ansonsten habe ich keine Anhaltspunkte mehr. Das ganz ist in München abgewickelt worden. Bei mir geht’s konkret um 3.500 Euros.....



Vielleicht ist hier jemand, der mit weiterhelfen kann.

danke vorab!


RE: Auf Schenkkreis reingefallen

Verfasst: 17.03.2007, 15:23
von fast1
hi,

du bist eine Erfahrung reicher und 3.500 Euros ärmer. Ist zwar eine teure Erfahrung aber daran wird sich wohl nichts mehr ändern lassen.


RE: Auf Schenkkreis reingefallen

Verfasst: 17.03.2007, 23:03
von chr11s1
glaub ich nicht!



threadersteller:

google doch mal nach schenkkreis! es gibt da eine info-site für geschädigte von einem anwalt (und gatten einer geschädigten), er schreibt da irgendwo, dass es hunderte erstinstanzliche und einige weitergeführte urteile gibt, die leuten das geld zurückgebracht haben - er meint auch dass oftmals schon ein angedrohter rechtsstreit geholfen hat.



ich würde nicht so schnell aufgeben!


RE: Auf Schenkkreis reingefallen

Verfasst: 18.03.2007, 14:22
von DorisMihokovic
Da sich die Angelegenheit in Muenchen abgespielt hat, gilt deutsches Recht. Hier ist das oesterr. Jusline-Forum. Vielleicht stellen Sie Ihre Frage besser im deutschen Forum www.jusline.de

RE: Auf Schenkkreis reingefallen

Verfasst: 19.03.2007, 10:26
von Patrick1984
Seltsame Antworten!!



War selbst in München ... und konnte die Hirnlosigkeit Einiger beobachten!

Grundsätzlich gilt: eine Schenkung ist unter bestimmten Vorausetzungen widerrufbar! (Vielleicht warst du ja betrunken oder so ...?)

Ich kann mich noch erinnern, dass diese Schenkungen von einem deutschen Notar abgewickelt wurden, so sollte es einfach nachvollziehbar aein, wer und wieviel er von dir erhalten hat! Du kannst hier natürlich auch an einen österreichischen RA wenden!



Mit freundlichen Grüßen



Patrick