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Löschungsbestätigung

Verfasst: 17.01.2019, 16:36
von Zocker
Ich habe bei meiner Bank einen Kredit zurückgezahlt und jetzt will ich das Pfandrecht der Bank aus dem Grundbuch löschen. Die Bank will für die Löschungsbestätigung € 220,00 verrechnen. Ist das in Ordnung? Ich bin der Meinung dass die Bank die Kosten dafür tragen muss.

Re: Löschungsbestätigung

Verfasst: 17.01.2019, 20:49
von MG
Nein, muss sie nicht. Da SIE die Bank ins Grundbuch eintragen haben lassen, ist es auch Ihre Sache, die Bank wieder löschen zu lassen (wenn Sie das wollen). Die Löschungsurkunde muss von der Bank beglaubigt unterfertigt werden, dafür fallen Notarskosten an und die gibt man (unter anderem) an Sie weiter.

Es ist auch davon auszugehen, dass in der ursprünglichen Kreditvereinbarung geregelt ist, dass die Bank nach Tilgung bereit ist, gegen Kostenersatz eine Löschungsurkunde auszustellen.