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§ 67 EStG 1988 Sonstige Bezüge Sonderprämie

Verfasst: 15.01.2019, 17:38
von bussi500
Sehr geehrte Damen und Herren,

leider werde ich aus diesem Gesetz nicht ganz schlau!

Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?

Ein Bsp. mit fiktiven Zahlen

Gehalt 3000 € Brutto / Monat X 12
Weinachtsgeld 3000 € Brutto
Urlaubsgeld 3000 € Brutto
Sonderprämie 2000 € einmalig ausbezahlt und nicht als dauerhaft wiederkehrende Zahlung gedacht

Mit welchem Steuersatz wird die Sonderprämie von 2000 € nun Versteuert und warum?

Re: § 67 EStG 1988 Sonstige Bezüge Sonderprämie

Verfasst: 16.01.2019, 16:24
von Andreas Hofer4
ist nach "Tarif" zu versteuern.
Begünstig (6%) ist das sog. "Jahressechstel", welches aber bereits durch Urlaubs- u. Weihnachtsgeld aufgebraucht ist.
Jahressechstel im konkreten Beispiel sind 6.000,-- Euro (1/6 von 12x3.000 Euro)