Sehr geehrte Damen und Herren,
leider werde ich aus diesem Gesetz nicht ganz schlau!
Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?
Ein Bsp. mit fiktiven Zahlen
Gehalt 3000 € Brutto / Monat X 12
Weinachtsgeld 3000 € Brutto
Urlaubsgeld 3000 € Brutto
Sonderprämie 2000 € einmalig ausbezahlt und nicht als dauerhaft wiederkehrende Zahlung gedacht
Mit welchem Steuersatz wird die Sonderprämie von 2000 € nun Versteuert und warum?
§ 67 EStG 1988 Sonstige Bezüge Sonderprämie
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Re: § 67 EStG 1988 Sonstige Bezüge Sonderprämie
ist nach "Tarif" zu versteuern.
Begünstig (6%) ist das sog. "Jahressechstel", welches aber bereits durch Urlaubs- u. Weihnachtsgeld aufgebraucht ist.
Jahressechstel im konkreten Beispiel sind 6.000,-- Euro (1/6 von 12x3.000 Euro)
Begünstig (6%) ist das sog. "Jahressechstel", welches aber bereits durch Urlaubs- u. Weihnachtsgeld aufgebraucht ist.
Jahressechstel im konkreten Beispiel sind 6.000,-- Euro (1/6 von 12x3.000 Euro)
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