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Schwere Nötigung

Verfasst: 13.01.2019, 23:46
von Striezi91
Hallo

Ein Freund von mir hat letzten August einen anderen Freund verprügelt. Daraufhin hat ein dritter den Täter bedroht, welcher daraufhin in ein Lokal "geflohen" ist. Er hat ihn auch bedroht, dass er nicht herauskommen darf. Der Schläger wurde wegen Körperverletzung angezeigt und der dritte wurde wegen schwerer Nötigung angezeigt.

Frage: Wie hoch ist die durchschnittliche Strafe für einen Ersttäter bei schwerer Nötigung?

Mfg

Re: Schwere Nötigung

Verfasst: 14.01.2019, 07:23
von FHoll
Der Strafrahmen bei schwerer Nötigung liegt bei sechs Monaten bis fünf Jahre. Könnte man sagen, die durchschnittliche Strafe wären 2 Jahre und 9 Monate...
Das tatsächliche Strafmaß (und ob überhaupt eine schwere Nötigung vorliegt) kommt viel auf die Details an, welche in Ihrer Darstellung unterschlagen werden. So könnte der Dritte hier auch Gewalt angedroht haben, um den Täter bis zum eintreffen der Polizei an der Flucht zu hindern, er könnte bloß damit gedroht haben, den Täter gleichermaßen zu verprügeln (Nötigung, nur bis zu einem Jahr oder Geldstraft) und wenn er mit dem Tode gedroht hat (schwere Nötigung) wird immer noch unterschieden, ob es ein in Rage dahergesagtes "Ich bring dich um!" ist, oder bereits die Schusswaffe entsichert wurde.

Re: Schwere Nötigung

Verfasst: 14.01.2019, 23:16
von Striezi91
Naja auf dem Polizeibrief wegen der Aussage steht "schwere Nötigung".

Re: Schwere Nötigung

Verfasst: 15.01.2019, 06:40
von FHoll
Striezi91 hat geschrieben:
14.01.2019, 23:16
Naja auf dem Polizeibrief wegen der Aussage steht "schwere Nötigung".
Anzeigen kann jeder jeden wegen allem. Die Polizei muss dann ja erst mal rausfinden, ob die Anzeige aus der Luft gegriffen ist oder was dran ist. Deshalb ist es nicht zielführend, von einer Anzeige her das Strafmaß abschätzen zu wollen; Sinnvoller wäre die Frage, mit welchen Strafen man bei einem bestimmten Sachverhalt rechnen darf/kann/muss.

Re: Schwere Nötigung

Verfasst: 17.01.2019, 17:01
von Alitchh
ist immer noch eine Unterscheidung,