Inkasso ohne Mahnungen?

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Carolin2
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Inkasso ohne Mahnungen?

Beitrag von Carolin2 » 09.01.2019, 09:23

Hallo,
wir sind, tatsächlich durch eigenes Verschulden, mit einer Zahlung an Firma A in Verzug gewesen. Diese wurde kürzlich beglichen. Zwar zu spät, jedoch hat Firma A nach der ursprünglichen Rechnung nichts mehr von sich hören lassen, daher haben wir nur den ursprünglichen Betrag bezahlt. Nun kam gestern ein Schreiben eines Inkassobüros B. Eine sog. "Differenzanforderung", in der steht, dass ihnen aufgefallen wäre, dass wir jetzt die ursprüngliche Forderung der Firma A bezahlt hätten, nicht aber die Inkassokosten. Man hätte uns bereits 3 Mahnungen geschickt. Diese haben wir allerdings nicht erhalten, das erste Schreiben nach der ursprünglichen Rechnung von Firma A war nun die Differenzanforderung von Inkassobüro B.
Nun ist unsere Frage - da der geforderte Restbetrag doch sehr hoch ist! - kann man dagegen vorgehen oder hat man als einzelner kleiner Gläubiger in dem Fall keine Chance?
Wir bitten um rasche Antwort, da der Betrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen wäre.
Vielen Dank im Voraus!



FHoll
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Re: Inkasso ohne Mahnungen?

Beitrag von FHoll » 09.01.2019, 12:42

Sie werden auf der Seite der Wirtschaftskammer fündig:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... _FAQs.html

Im Wesentlichen:
Wenn Sie nicht termingerecht bezahlen, sind Sie in Verzug.
Wenn Sie im Verzug sind, können Ihnen Mahnspesen/Verzugszinsen verrechnet werden.
Ein Mahnschreiben ist dafür gar nicht nötig.

Auf der verlinkten Seite finden Sie auch die Angaben, wieviel Mahnspesen/Verzugszinsen verrechnet werden dürfen. Handelt es sich bei dem Betrag der Differenzanforderung um gesetzliche oder vertraglich festgelegte Verzugszinsen bzw. €40 Pauschalbetrag, so besteht Seitens des Inkassobüros tatsächlich ein Anspruch.
Sind es jedoch höhere Beträge, welche zB. durch die Leistung des Ausstellens einer Mahnung verursacht wurden, können Sie dagegen argumentieren, dass Sie diese Mahnungen nie erhalten haben. Zweifelsohne sind Mahnungen, die den Gläubiger nicht erreichen (können), nicht zweckmäßig, und da Sie letztendlich auch ohne diese Mahnungen erhalten zu haben den ursprünglichen Betrag zahlten, auch nicht notwendig.

Sofern Sie diese noch nicht erhalten haben, erkundigen Sie sich beim Inkassobüro nach einer eindeutigen Aufschlüsselung, wie sich der Differenzbetrag zusammensetzen soll, also auch, welche Maßnahmen getätigt wurden, wenn diese verrechnet werden sollen. Sie können dem Inkassobüro auch schreiben, dass Sie sich nicht im klaren sind, wie sich das alles zusammensetzt und Sie es erst mit einem Anwalt oder Steuerberater klären möchten. Da Sie bereits den Grundbetrag gezahlt haben (und dadurch zeigen, dass Sie Zahlungswillig sind) und im Kontakt mit dem Inkassobüro stehen dürfen sich die Beträge nicht kurzfristig erhöhen, denn das wäre weder notwendig noch zweckentsprechend.

bergfan
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Registriert: 15.11.2018, 15:11

Re: Inkasso ohne Mahnungen?

Beitrag von bergfan » 09.01.2019, 13:58

hallo fholl,

ich bin nicht ganz ihrer meinung.
verzugszinsen meinetwegen. aber sonst bin ich der meinung, dass die inkassospesen nicht zu zahlen sind.
die zahlung wurde vor dem eintreffen des inkassobriefes getätigt.

da muss auch die inkassofirma nachweisen, dass sie schon mahnungen mit inkassogebühren zugestellt hat. z.b. einen eingeschriebenen brief.

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Inkasso ohne Mahnungen?

Beitrag von FHoll » 09.01.2019, 14:55

Hallo Bergfan,

habe ich mich hier missverständlich ausgedrückt? Mahnungen, die nie beim Gläubiger ankommen, sind mMn nichtzweckmäßig. Da der Grundbetrag bereits bezahlt wurde offensichtlich auch nicht notwendig. Selbst wenn das Inkassobüro nachweisen kann, dass entsprechende Mahnungen abgeschickt wurden und wohl auf dem Postweg verloren gingen.

Ein eingeschriebener Brief würde die Sache ändern. Aber auch andere Situationen: Beispielsweise, wenn Carolin zwischenzeitlich umgezogen wäre und die Mahnungen sie deshalb nicht erreichten, weil sie dann die Situation selbst mit herbeigeführt hätte. Deshalb mein Hinweise, dass man doch bitte eine genaue Aufschlüsselung anfordern sollte. Blind würde ich nämlich nicht sagen, dass es absolut keine Möglichkeit gibt, dass diese gerechtfertigt wären.

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