Seite 1 von 1

Schäden an der Tür durch Feuerwehreinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: 08.01.2019, 11:37
von chpl2233
Hallo ich habe ein Frage,

Am Wocheende musste die Feuerwehr ausrücken um bei einem Notfall die Tür zu öffnen.
Die Patintin konnte sich nicht mehr bewegen da sie verletzt war nur mit einer Hand konnte sie noch den Notzdienst rufen.
Die Personen die einen Ersatzschlüssel habe waren nicht erreichbar.

Die Türe ist jetzt sichtlich zerstört da sie gewaltsam geöffnet werden musste. Wer zahlt den Schaden ?

Und gibt es eine Versicherung z.b Krankenzusatzversicherung oder Haushaltsversicherung die so etwas übernimmt.
Vorrausgesetzt natürlich, dass durch es durch die Polizze gedeckt ist.
Aber würde es für solche Fälle überhaupt eine Versicherung geben ?

Grüße,

Re: Schäden an der Tür durch Feuerwehreinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: 11.01.2019, 13:11
von Bert
Diese Thematik interessiert mich auch.
Bitte um eine Nachricht wenn es da was gibt.
LG
Bert

Re: Schäden an der Tür durch Feuerwehreinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: 15.01.2019, 10:49
von chpl2233
So wie es aussieht muss selber gezahlt werden.
Mich würde aber interessieren ob es für diesen Fall eine Versicherung gibt bzw. gegeben hätte.

Grüße

Re: Schäden an der Tür durch Feuerwehreinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: 15.01.2019, 17:11
von Heron
Aufgrund der vorliegenden Notstandssituation können die Einsatzorganisationen nicht für das Aufbrechen der Türe haftbar gemacht werden. Der Mieter der Wohnung wird gegenüber dem Vermieter auch in Hinblick auf seine Schutz- und Obhutspflichten für den Schaden an der Türe ersatzpflichtig sein. Eine gewöhnliche Haushalts- bzw. die oft damit verbundene Haftpflichtversicherung deckt in der Basisvariante idR nicht schuldhaft verursachte Schäden an gemieteten Gegenständen ab. Das heißt nur bei Vorliegen von Versicherungsschutz für Mietsachschäden käme ein allfälliger Anspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung in Betracht.

Re: Schäden an der Tür durch Feuerwehreinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: 16.01.2019, 14:30
von chpl2233
Eine gewöhnliche Haushalts- bzw. die oft damit verbundene Haftpflichtversicherung deckt in der Basisvariante idR nicht schuldhaft verursachte Schäden an gemieteten Gegenständen ab.
Ok aber welche Versicherung hätte das abgedeckt. Wie nennt man diese Option ? Ist es die Haushalts, Haftpflichtversicherung Krankenzusatzversicherung ? Ich erfahre immer nur wer oder was es nicht macht und welche Variante es nicht macht.

Ich frage aber wer oder was hätte es Versichert hätte. Also keine Negation. :(

Grüße

Re: Schäden an der Tür durch Feuerwehreinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: 16.01.2019, 16:18
von Heron
Das Versicherungsprodukt nennt sich (ua) erweiterte Privathaftpflichtversicherung mit Deckung für die Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten.

Re: Schäden an der Tür durch Feuerwehreinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: 17.01.2019, 17:00
von Alitchh
Also keine Negation. :((

Re: Schäden an der Tür durch Feuerwehreinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: 22.01.2019, 11:36
von chpl2233
Super danke für die Hilfe und Aufklährung! :D

lg