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Telefonische Vorladung

Verfasst: 26.12.2018, 22:47
von elJuls
Guten Tag, ich habe letzte Woche einen Anruf erhalten, dass ich am 28.12. zur Polizei muss.
Der Polizist sagte etwas von Suchtmittelgesetz und machte sich mit mir diesen Termin aus.
Dabei wies er darauf hin dass dies so bald wie möglich geschehen muss.
Am nächsten Tag meldete sich er wieder, worauf er meinte, dass er in diesem Jahr doch nicht mehr Zeit hätte und er sich im neuen Jahr nochmal meldet.
Ich denke mir mal, dass es jetzt nicht so schlimm sein kann, da er mir jetzt erstmal auf unbestimmte Zeit den Termin verschoben hat!
Kann es sein dass er mich nur „verarschen“ wollte, oder noch abwarten möchte?
Darf er mich überhaupt telefonisch vorladen?
Ich denke dass ich als Zeuge geladen werde, hab total vergessen zu fragen!
Ich bitte um Rat!
Sollte ich etwas vergessen haben und noch fragen auftauchen sollen, bitte ich darum, mir diese zu stellen, ich antworte so schnell wie möglich!

Re: Telefonische Vorladung

Verfasst: 27.12.2018, 23:59
von Heron
Beschuldigte und Zeugen sind nach § 153 StPO schriftlich zur Vernehmung zu laden. Die schriftliche Ladung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen entfallen (Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Vorführung, zB bei Flucht-/Verdunkelungsgefahr).

Ich würde also nicht vorschnell einer telefonischen Ladung nachkommen, sondern mich nach dem Grund der Ladung erkundigen. Wenn Sie Wert auf einen kooperativen Umgang mit der Ermittlungsbehörde legen, können Sie auch einen Termin mit zeitlichem Abstand vereinbaren, sodass in der Zwischenzeit Akteneinsicht genommen werden kann.

Re: Telefonische Vorladung

Verfasst: 09.01.2019, 14:43
von Das_Pseudonym
Hast du mal bei der Polizei stelle angerufen ob es echt war?

Re: Telefonische Vorladung

Verfasst: 03.02.2019, 14:29
von elJuls
Ja, es ging um den Vorwurf des SMG 28 Abs. 1.
Am letzten Montag war ich dort und verweigerte die Aussage, danach wurden mir Fingerabdrücke samt DNA abgenommen.
Ich habe im allgemeinen rechtlichen Forum einen neuen Beitrag dazu verfasst.

Re: Telefonische Vorladung

Verfasst: 05.02.2019, 13:06
von wexi1994
Ich habe bei meiner Sache auch einen Anruf bekommen, dass ich sofort am nächsten Tag zum Gericht kommen müsse, sonst würde man mich vorführen mit der Polizei. Ich bin dann hingegangen und man hat mich wie einen Verbrecher behandelt. Ich musste sogar darauf bestehen, dass alles, was ich sagte, auch schriftlich mir übergeben werden musste. Nur hat man mir nicht gesagt, dass ich einen Anwalt mitbringen kann. Ich bedauere, dass ich damals nicht meine Mutter mitgenommen habe, die über diese Sache noch mehr wusste als ich und da wäre es sicher anders ausgegangen. Es wurde dann eine Verhandlung einberufen, bei der die Gegenseite derart gelogen hatte und ich die Wahrheit sagte, aber auch meine Mutter, die da mit war, hat man nicht richtig aussagen lassen. Ich bekam dann mit der lügenden Gegenseite, den Dieben, sogar eine Diversion und die Gegner konnten ihr Handwerk weitermachen. Es gibt von mir hier auch zwei Eingaben über diese Sache.

Re: Telefonische Vorladung

Verfasst: 06.02.2019, 12:21
von elJuls
Oh kacke!
Leider bekam ich keine Antwort auf meine Frage.
Ich bereue es, diese Alte gefahren zu haben.
Die hat laut Polizei ausgesagt, dass ich sie wissentlich transportiert habe um Drogen zu besorgen in größeren Mengen.
Jedoch erzählte sie mir etwas ganz anderes, ich wusste davon nichts.
Darauf war ja meine Frage ob ich dennoch straffällig bin.
Die werfen mir SMG 28 Abs. 1 vor!
Ist schon häftig sowas!

Re: Telefonische Vorladung

Verfasst: 06.02.2019, 12:25
von Das_Pseudonym
Das beste ist wenn du dir einen anwalt suchst.