Kopie vom Zahlungsbeleg dem Kunden geben
Verfasst: 26.12.2018, 12:59
Guten Tag,
Gemäß dem § 132a BAO (link unten) muss dem Kunden nach einer Barbezahlung ein Zahlungsbeleg mit bestimmten Informationen ausgehändigt werden. Muss man dem Kunden das Original aushändigen, oder darf man auch eine Kopie aushändigen, welche eindeutig als Kopie markiert ist, ansonsten aber genau gleich aussieht?
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=
Vielen Dank für die Hilfe
Bei weiteren benötigten Informationen versuche ich bestmöglich zu liefern.
Gemäß dem § 132a BAO (link unten) muss dem Kunden nach einer Barbezahlung ein Zahlungsbeleg mit bestimmten Informationen ausgehändigt werden. Muss man dem Kunden das Original aushändigen, oder darf man auch eine Kopie aushändigen, welche eindeutig als Kopie markiert ist, ansonsten aber genau gleich aussieht?
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=
Vielen Dank für die Hilfe
Bei weiteren benötigten Informationen versuche ich bestmöglich zu liefern.