§57a-Begutachtung (Pickerl)

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Katze2
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§57a-Begutachtung (Pickerl)

Beitrag von Katze2 » 23.12.2018, 23:26

Guten Abend!
Ich war mit meinem 20 alten Mercedes wegen der alljährlichen Pickerlkontrolle beim Arbö.
Der junge Mann schrieb mir eine Liste von Mängeln auf, mit der ich zur Werkstatt fahren sollte.
Beim telefonischen Terminvereinbaren zählte ich die Mängel auf.
Dann brachte ich das Auto dorthin.
Einen Tag später rief die Werkstatt (die selber keine Pickerl machen kann, aber jemanden externen unter Vertrag hat) und teilte mir mit, es seien nur die Bremsen zu machen, dann bekäme ich das Pickerl.
Ich fragte nochmals nach und erwähnte einen der aufgezählten Mängel sehr eindringlich, die der Arbö festgestellt hat.
Nein, versicherte mir der Werkstattchef, es seien nur die Bremsen zu machen um das Pickerl zu bekommen.
Ich sagte daraufhin telefonisch zu und am nächsten Tag sollte ich das Auto MIT Pickerl holen.
(Telefonisch deshalb, weil ich zwischen Wien und Bgld pendle und die Werkstatt in der Mitte, also in Wr. Neustadt, ist)

Am nächsten Tag kam ich zur Werkstätte und bei meinem Auto waren die Bremsen repariert, aber ich bekam kein Pickerl. Grund: Der Mechaniker, der die Pickerl macht, hätte sich in den Finger geschnitten.
Ich soll das Auto nächste Woche wieder herstellen, dann bekomme ich das Pickerl.

Die Woche darauf stand mein Auto wieder 3 Tage in der Werkstatt und als ich es holen wollte, hatte sich der betreffende Mechaniker das Auge verletzt .....ab da klang alles für mich sehr unglaubwürdig.
Aber da die Werkstatt schon etwas an meinem Auto gemacht hat, konnte ich nicht sagen "Danke, das wars!".

Er sagte, ich solle eine Woche später kommen, dann bekomme ich garantiert das Pickerl.
Mein Auto stand wieder 3 Tage dort und als ich es holen wollte, war der Mechaniker im Spital.
Kein Pickerl.

In der Zwischenzeit ist mir aber die Zeit wegen der Gültigkeit des alten Pickerl davongelaufen. Es war schon sehr dringend. Der Werkstättenchef sagte mir, er war jetzt bei einem anderen Mechaniker, der hätte aber mehr Mängel festgestellt ( teilweise wieder andere als der Arbö) und die Reparatur würde ungefähr 3000 Euro kosten.

Ich habe mich dann nach einer anderen Werkstätte umgesehen.

Meine Fragen:
Muss ich die Reparatur der Bremsen voll bezahlen, obwohl sie noch in Ordnung waren? Die ganzen 669 Euro?
Der Mann vom Arbö hatte die Bremsen nicht beanstandet und die Bremsen Warnanzeige hat auch nicht geleuchtet.
Mein Auftrag an die Werkstätte war ja eindeutig: Pickerl-spezifische Reparaturen machen
Ich würde einen Anteil zahlen, aber nicht alles!
Auf der Rechnung stehen auch Sachen,die gar nicht gemacht worden sind, Bremsflüssigkeit nachfüllen z.B.
Die Rechnung ist leider schon vom November, weil mich die Werkstätte so lange hingehalten hat.

Ausserdem ist während mein Auto in der Werkstätte "stand" jemand damit gefahren und zwar nicht zu knapp, über 320 Kilometer!! Das ist ja auch nicht normal, oder?
Der Tank war jedesmal leer, wenn ich das Auto abgeholt hab, im roten Bereich.

Puh, das war jetzt ein bisschen viel Text, ich konnte es aber nicht kürzer beschreiben.

Bin für Hilfe dankbar!

Schöne Weihnachten Ihnen allen!



Das_Pseudonym
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Re: §57a-Begutachtung (Pickerl)

Beitrag von Das_Pseudonym » 25.12.2018, 17:42

Ohne Handfeste beweise wie zb. ein Foto vom Tachostand und der gleichen ist es halt schwer.
Hast du irgend welche SMS, E-Mail oder sonst was bei der Hand? Deswegen habe Ich mir angewöhnt alles ausschließlich Schriftlich zu klären.

Katze2
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Re: §57a-Begutachtung (Pickerl)

Beitrag von Katze2 » 25.12.2018, 18:13

Hi Pseudonym,
ich hab den km-Stand am Arbö Vorbericht stehen, ganz am Beginn der Odyssee.
Laut meinen Burgenland Terminen kann ich mir sehr leicht ausrechnen, wieviel ich gefahren bin.
Und der Tank war immer leer, als ich das Auto abholte. Und ich habe den Km-Stand von jetzt, von der neuen Werkstätte.

Aber das ist nur eine Nebensächlichkeit. Wichtig wäre es zu wissen, ob ich verpflichtet bin, den vollen Betrag von 669 Euro zu bezahlen, obwohl ich trotz Vereinbarung kein Pickerl erhalten habe.

Ich habe mit meiner Nachbarin geredet, sie hatte mir vor 5 oder 6 Jahren diese Werkstätte empfohlen. Ihr Mann hatte sein Auto kürzlich wegen einer Kleinigkeit dort und es wurde mit seinem Auto auch sehr viel gefahren.
Ohne, daß es der Nachbar wusste oder erlaubte! Wobei es bei ihm wesentlich schlimmer ist, denn er hat ein neues Auto!
Zuletzt geändert von Katze2 am 25.12.2018, 22:18, insgesamt 1-mal geändert.

Das_Pseudonym
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Re: §57a-Begutachtung (Pickerl)

Beitrag von Das_Pseudonym » 25.12.2018, 18:57

Ich bin kein Jurist aber du könntest zumindest versuchen ein Teil des Geld "zurückholen" indem du der Firma einen eingeschrieben Brief schickst wo eben die Kosten für die paar KM + Tank drinnen sind keine ahnung wie viel das ist aber sagen wir mal 100€ und das du einen Vergleich anstrebst das du gewillt bist X€ der Rechnung zu zahlen.
Kannst du definitiv beweisen das er das gesagt hat? Wenn nicht steht wie immer aussage gegen aussage.

Katze2
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Re: §57a-Begutachtung (Pickerl)

Beitrag von Katze2 » 25.12.2018, 22:18

Danke Pseudonym!

Du meinst, ob ich beweisen kann, daß der Mechaniker mir das Pickerl zusicherte, wenn ich die Bremsen machen lasse?
Ich habe einige Male danach gefragt und er hat mir es auch zugesagt, am Telefon und persönlich in der Werkstätte...
Naja, es war manchmal seine Frau dabei, aber die wird natürlich zu ihm halten.
Kurz vorher war ich beim Arbö. Es ist logisch, daß ich das Pickerl haben will und nicht sinnlose Reparaturen durchführen lassen werde.

Es ist schlimm, wenn man einem Handschlag nimmer trauen darf.
Nächstens werde ich auch alles schriftlich machen, per mail oder sms!

Das_Pseudonym
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Re: §57a-Begutachtung (Pickerl)

Beitrag von Das_Pseudonym » 25.12.2018, 23:32

Du meinst, ob ich beweisen kann, daß der Mechaniker mir das Pickerl zusicherte, wenn ich die Bremsen machen lasse?
genau

Katze2
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Re: §57a-Begutachtung (Pickerl)

Beitrag von Katze2 » 31.01.2019, 12:35

Update: Habe mir Rechtsanwalt genommen und wir haben uns geeinigt. Alles gut.

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