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Urkundenfäschung Hausverwaltung?

Verfasst: 22.12.2018, 19:00
von Normalbuerger
Wir hatten eine Hausversammlung in unserem Wohnhaus, wo über die teure Renovierung abgestimmt werden sollte, die auf der Tagesordnung stand. Da war jede Stimme wichtig.
Alle Miteigentümer im Versammlungsraum haben auf der Anwesenheitsliste unterschrieben. Wir waren Beschlussfähig.
Als ich nach der Eigentümerversammlung ein Foto der Anwesenheitsliste machte, bemerkte ich zu Hause, das ein nicht anwesender Miteigentümer auf der Anwesenheitsliste unterschrieben hat - und dieser war von Beginn bis Ende der Versammlung nicht anwesend, was andere Miteigentümer bestätigen.
Mögliche Erklärung: nachdem die Versammlung in unserem Wohnhaus stattgefunden hat, kann die Unterschrift schon vor der Hausversammlung auf die Anwesenheitsliste gekommen sein. Wie würde sich das auf die Abstimmung auswirken, wenn ein Beschluss gefasst wird?
Welcher Tatbestand wäre hier gegeben?
Hat der nicht anwesende Miteigentümer mit seiner Unterschrift einen Tatbestand begangen?
Welche Rolle oder Tatbestand hat die Verwaltung bzw. die anwesenden Mitarbeiter der Hausverwaltung begangen?

Re: Urkundenfäschung Hausverwaltung?

Verfasst: 28.12.2018, 00:16
von Heron
Die Anwesenheitsliste der Miteigentümer kann wohl als Urkunde im Sinne des § 74 StGB verstanden werden, an der ein Urkundendelikt begangen werden kann. Ob wirklich eine Straftat vorliegt, kann dann beantwortet werden, wenn geklärt ist, wie und wann die Unterschrift des Eigentümers auf die Liste gekommen ist. Eventuell hat sich der Eigentümer auch vertreten lassen. Würde ein Mitarbeiter der Hausverwaltung vorsätzlich die Anwesenheitsliste verfälschen, wäre dies eine gerichtlich strafbare Handlung.

Wollen Sie den gefassten Beschluss wegen Fehlens der erforderlichen Mehrheit bekämpfen, sollten Sie die Rechtzeitigkeit der Anfechtung beachten (§ 24 Abs 6 WEG, 1 Monat ab Anschlag).