Forderung Körperverletzung kann nicht eingefordert werden

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
dany510
Beiträge: 18
Registriert: 23.06.2013, 13:29
Wohnort: Wien

Forderung Körperverletzung kann nicht eingefordert werden

Beitrag von dany510 » 18.12.2018, 10:41

Guten Tag,

Im Jahr 2004 wurde ich tätlich auf offener Strasse angegriffen und erlitt eine Nasenprellung mit Blutung. Der Täter wurde mit 200.- Euro Schmerzensgeld verurteilt.Er konnte damals aber das Schmerzensgeld nicht bezahlen und war auch nicht bei der Gerichtsverhandlung anwesend.Ich habe vor 1 Monat nochmals über meinen Anwalt diese 200.- Euro eingefordert das aber ebenso negativ verlaufen ist da sie ihm nichts Pfänden konnten(Arbeitslosigkeit). Laut Anwalt habe ich 30 Jahre Recht an das Schmerzensgeld zu kommen.Es sind jetzt 190.- Euro Anwaltskosten angefallen die ich bezahlen muss. Ich möchte nicht jedes Jahr 190.- Euro bezahlen wenn nicht gewiss ist ob ich zu dem Schmerzensgeld komme. Wahrscheinlich war es ein Fehler das über einen RA einzufordern oder?

Gibt es eine günstige Möglichkeit jedes Jahr einen Antrag zu stellen oder geht das nur über einen Anwalt?
Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung diese aber keine Gültigkeit für das Jahr 2004 hat.

Mfg

Dany510



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 44 Gäste