Vorschreibung Kanaleinmündungsabgabe nach Hauskauf
Verfasst: 14.12.2018, 13:25
Meine Frau und ich haben genau vor einem Jahr im Dez. 2017 ein Haus gekauft! Das Haus wurde 2015 angefangen zu bauen und Mitte 2017 fertiggestellt! Der Vorbesitzer hatte nicht lang in dem Haus gewohnt und musste das Haus aufgrund einer Scheidung verkaufen! Jetzt ein Jahr danach bekommen wir von der Gemeinde eine Vorschreibung für die Kanaleinmündungsabgabe in der Höhe von EUR 3.000!
Im Kaufvertrag steht aber: "Für das angegebene Flächenausmaß, eine besondere Beschaffenheit, ein bestimmtes Erträgnis oder eine gewisse Eignung des Vertragsgegenstandes wird seitens der verkaufenden Partei keine Haftung übernommen. Sie leistet jedoch Gewähr für die vollständige bestand-, abgaben- und bücherlich und außerbücherlich lastenfreie Übergabe."
Wer haftet jetzt ein Jahr nach Vertragsunterzeichnung für die Kanaleinmündungsabgabe?
Hoff ihr könnt mir helfen und Tipps geben!
Vielen Dank und schönes WE! lg Patrick
Im Kaufvertrag steht aber: "Für das angegebene Flächenausmaß, eine besondere Beschaffenheit, ein bestimmtes Erträgnis oder eine gewisse Eignung des Vertragsgegenstandes wird seitens der verkaufenden Partei keine Haftung übernommen. Sie leistet jedoch Gewähr für die vollständige bestand-, abgaben- und bücherlich und außerbücherlich lastenfreie Übergabe."
Wer haftet jetzt ein Jahr nach Vertragsunterzeichnung für die Kanaleinmündungsabgabe?
Hoff ihr könnt mir helfen und Tipps geben!
Vielen Dank und schönes WE! lg Patrick