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Vorschreibung Kanaleinmündungsabgabe nach Hauskauf

Verfasst: 14.12.2018, 13:25
von mathers85
Meine Frau und ich haben genau vor einem Jahr im Dez. 2017 ein Haus gekauft! Das Haus wurde 2015 angefangen zu bauen und Mitte 2017 fertiggestellt! Der Vorbesitzer hatte nicht lang in dem Haus gewohnt und musste das Haus aufgrund einer Scheidung verkaufen! Jetzt ein Jahr danach bekommen wir von der Gemeinde eine Vorschreibung für die Kanaleinmündungsabgabe in der Höhe von EUR 3.000!

Im Kaufvertrag steht aber: "Für das angegebene Flächenausmaß, eine besondere Beschaffenheit, ein bestimmtes Erträgnis oder eine gewisse Eignung des Vertragsgegenstandes wird seitens der verkaufenden Partei keine Haftung übernommen. Sie leistet jedoch Gewähr für die vollständige bestand-, abgaben- und bücherlich und außerbücherlich lastenfreie Übergabe."

Wer haftet jetzt ein Jahr nach Vertragsunterzeichnung für die Kanaleinmündungsabgabe?

Hoff ihr könnt mir helfen und Tipps geben!

Vielen Dank und schönes WE! lg Patrick

Re: Vorschreibung Kanaleinmündungsabgabe nach Hauskauf

Verfasst: 15.12.2018, 13:20
von Heron
Die gesetzliche Grundlage, die der Gemeinde die Einhebung der Kanalgebühren- und -abgaben gestattet, findet sich im Landesrecht und ist deshalb bundeslandabhängig unterschiedlich geregelt. Im Kern geht es in Ihrem Fall um die Frage, ob bei Übergabe der Liegenschaft alle Gebühren und Abgaben entrichtet waren. Nehmen Sie Einblick in das entsprechende Kanalgesetz/Kanalisationsgesetz. Dort ist geregelt, wann die Kanaleinmündungsabgabe fällig wird. Zum Beispiel wird nach NÖ Kanalgesetz die Kanaleinmündungsabgabe im Falle einer Bauführung mit dem Einlangen der Fertigstellungsanzeige fällig.