Urkundenfälschung ?
Verfasst: 13.12.2018, 13:03
Beamtin A führt in jedem ihrer Akte ein leeres Blatt Papier auf dem Sie vermerkt, wenn "Klienten / Verpflichtende" zu ihr kommen. Wenn der Akt geschlossen wird, wird das Blatt entfernt - es dient quasi als Dokumentation bis zum Abschluss. Das Blatt Papier ist wie gesagt leer, ohne Briefkopf oder Stempel etc.
Beamtin A wird der Urkundenfälschung angeklagt, da laut STA dieses Blatt Papier als Urkunde gilt. Ist dies korrekt ?
Beamtin A hat mit d. Verpflichtenden vereinbart, das bereits für den Akt einbezahlte Geld zu retournieren (weitere Details nicht wichtig) und hat dies auch so in dem Akt vermerkt und d. Verpflichtenden unterschreiben lassen. Dieses Erinnerungsblatt welches nur der Beamtin als Hilfe diente wurde dahingehend auch verändert (Vermerk dass für den Akt 0 Euro bezahlt wurden).
Dient wirklich jedes Blatt Papier welches ein Beamter beschriftet als offizielle Urkunde ?
Beamtin A wird der Urkundenfälschung angeklagt, da laut STA dieses Blatt Papier als Urkunde gilt. Ist dies korrekt ?
Beamtin A hat mit d. Verpflichtenden vereinbart, das bereits für den Akt einbezahlte Geld zu retournieren (weitere Details nicht wichtig) und hat dies auch so in dem Akt vermerkt und d. Verpflichtenden unterschreiben lassen. Dieses Erinnerungsblatt welches nur der Beamtin als Hilfe diente wurde dahingehend auch verändert (Vermerk dass für den Akt 0 Euro bezahlt wurden).
Dient wirklich jedes Blatt Papier welches ein Beamter beschriftet als offizielle Urkunde ?