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Privatkonkurs in der Ehe

Verfasst: 11.12.2018, 19:57
von Jusliner85
Hallo!

Angenommen man beantragt gegen eine Frau die einem Geld schuldet Privatkonkurs.

Kann dann ihr vermögender Ehemann bzw. dessen Einkommen zur Kasse gebeten werden?

Liebe Grüße

Re: Privatkonkurs in der Ehe

Verfasst: 12.12.2018, 17:18
von Heron
Sofern nicht mittels Ehevertrag Gütergemeinschaft festgelegt wurde, gilt Gütertrennung und somit besteht keine allgemeine Haftung eines Ehegatten für Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten (Ausnahme zB "Schlüsselgewalt"). Überblicksmäßig auch hier dargestellt: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 0.html#Ehe

Re: Privatkonkurs in der Ehe

Verfasst: 13.12.2018, 12:45
von Jusliner85
Danke für die Antwort!

Eine Frau die mir etwa 2.000€ inkl. Anwaltskosten schuldet heiratet jetzt nämlich einen bodenständigen Elektrikermeister.

Kann man den also nicht mithineinziehen? Lohnpfändung bringt bei ihr nichts weil sie arbeitsscheu ist.

Re: Privatkonkurs in der Ehe

Verfasst: 13.12.2018, 18:17
von Heron
Sofern nichts anderes per Notariatsakt vereinbart, gilt der gesetzliche Güterstand (Gütertrennung), das bedeutet strikte Trennung der Vermögensmassen. Der Ehegatte haftet nur in Sonderfällen. Neben der "Lohnpfändung" gibt es ja noch weitere Exekutionsarten, da wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

Re: Privatkonkurs in der Ehe

Verfasst: 13.12.2018, 20:20
von Jusliner85
Der Anwalt könnte ihr einen Vertrag aufbrummen, dass sie für uns körperliche Dienste in bestimmten Kreisen anbieten muss! Ansonst sehe ich keinen Weg da ihr nichts auf dieser Welt gehört. Man könnte den Hausrat versteigern, den ihr zukünftiger glücklich verliebter Liebhaber erwischtschaftet hat!