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Zulassung zum RA

Verfasst: 11.12.2018, 18:57
von blipstream
Hallo!

Ich hoffe ich bin jetzt hier nicht absolut falsch mit folgendem Sachverhalt.

Meine Situation sieht so aus, dass ich gerne Jus studieren möchte und es anschließend mein Ziel wäre Rechtsanwalt zu werden.

Folgendes Problem: Meine Ex-Freundin hat mich wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung angezeigt. Es resultierte in einer Einstellung des Verfahrens und somit keiner strafrechtlichen Verurteilung oder Diversion.

Leider hat sie es durchgebracht eine Einstweilige Verfügung für 1 Jahr zu erwirken. Gegen diese bin ich gar nicht vorgegangen, da es mir egal ist und ich ohnehin keinen Kontakt zu ihr will.

Weiters wurde ein Waffenverbot gegen mich ausgesprochen. Welches die Bezirkshauptmannschaft selbst nach Vorstellung gegen den Bescheid nicht aufgehoben hat. Möglich, dass das vor dem Landesverwaltungsgericht noch zu meinen Gunsten entschieden wird, aber das dauert halt seine Zeit.

Sonst bin ich natürlich unbescholten.

Kann das ganze in der Zukunft mal im Weg stehen? Wenn ich das richtig verstehe wäre ja nur STRAFRECHTLICHE Verurteilungen (auch bereits getilgte) ein Problem?

Danke für Antworten bereits im Voraus.

PS: Ich suche hier natürlich keine rechtliche Beratung zu dem ganzen, sondern lediglich ein Antwort auf meine oben gestellte Frage.

Re: Zulassung zum RA

Verfasst: 12.12.2018, 07:48
von MG
Es ist eine Strafregisterauskunft vorzulegen und die wäre ja bei Ihnen "leer". Aus heutiger Sicht stünde damit einer Eintragung nichts entgegen.