Hallo Leute, habe folgenden Fall den ich lleider nicht lösen kann :/ über eine rasche Antworte würd ich mich sehr freuen
A schuldet der X – GmbH 500.000€. Vereinbart war die Überweisung auf das Konto der X. P. hat ein Gesamtprokurist der X, kommt nun zu A und mahnt die offene Schuld ein. A händigt ihm das Geld in bar aus. P verschwindet damit nach Südamerika. Wie ist die Rechtslage?
Stellvertretungsfall
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Re: Stellvertretungsfall
eher trist. vereinbarte Grundbedingung, für eine Zahlung des A mit schuldbefreiender Wirkung, war die Einzahlung auf das Konto der X-GmbH, ohne alternative Ausnahmen. Diese Vereinbarung wurde von A nicht eingehalten. Daher schuldet A der X-GmbH weiterhin € 500.000,00.
A könnte sich an P regressieren (wenn er erwischt wird) Zu untersuchen wird auch sein, ob P mit List und täuschung, also bösem Vorsatz "Dolus" die Herausgabe des Geldes erreicht hatte. Sowohl die Schuld einzumahnen als auchdas Geld entgegenzunehmen (es sei denn, dass ihm das ausdrücklich untersagt war) allein, beweist noch nicht, dass er die Absicht hatte es zu veruntreuen. Er könnte ursprünglich die Absicht gehabt haben (so wird er sich eventuell Verantworten) es für den A vereinbarungsgemäß einzuzahlen.
A könnte sich an P regressieren (wenn er erwischt wird) Zu untersuchen wird auch sein, ob P mit List und täuschung, also bösem Vorsatz "Dolus" die Herausgabe des Geldes erreicht hatte. Sowohl die Schuld einzumahnen als auchdas Geld entgegenzunehmen (es sei denn, dass ihm das ausdrücklich untersagt war) allein, beweist noch nicht, dass er die Absicht hatte es zu veruntreuen. Er könnte ursprünglich die Absicht gehabt haben (so wird er sich eventuell Verantworten) es für den A vereinbarungsgemäß einzuzahlen.
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