haftung bei baumschäden

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JUSLINE
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haftung bei baumschäden

Beitrag von JUSLINE » 17.05.2002, 11:29

unser haus steht auf einer seite (in der länge von 50 m ca 10m vom grund des nachbarn entfernt) am waldesrand. auf diesem grund steht ein ca 80 jähriger fichten und föhrenbestand.der bestand gehörte gefällt, die bäume sind morsch, er bedroht unser haus; ein baum stürzte in den garten, ohne größere schäden anzurichten. dem nachbar ist es zu mühsam, die bäume zu schlägern, als ich ihn daraufhin ansprach.wer haftet für den schaden, wenn ein baum aufs haus stürzt, menschen verletzt oder das haus zerstört ?

ich habe in willkommen österreich/orf österreich vor kurzem einen fall gehört, dass autobesitzer, deren autos durch umstürzende bäume zerstört wurden, selber haften.

mfg magmpammer




DorisMihokovic
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RE: haftung bei baumschäden

Beitrag von DorisMihokovic » 17.05.2002, 16:14

Wird ein Fahrzeug von einem Ast getroffen und beschädigt so haftet niemand, weil das Ereignis auf höherer Gewalt beruht. Das gilt für parkende, vor der Ampel haltende oder fahrende Autos. Nur wenn der Baum offensichtlich schon vorher morsch war, könnte der Liegenschaftsbesitzer zur Haftung herangezogen werden. Diese

Morschheit des Baumes muss allerdings vom Geschädigten erst bewiesen werden.

Ich wuerde daher den Liegenschaftseigentuemer NACHWEISLICH (schriftlich, eingeschrieben) in Kenntnis setzen, dass seine Baeume morsch sind.


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