Geld für Freund aufbewahrt - Geld gestohlen.

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Daswesen
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Geld für Freund aufbewahrt - Geld gestohlen.

Beitrag von Daswesen » 28.11.2018, 15:18

Hallo!

Wäre toll wenn ich hier eine fachkundige Antwort finden könnte. Wäre sehr dankbar :/

Ich wohne in einem Haus in dem 14 Menschen in einer betreuten WG wohnen. (gemeinsame Küche, Dusche, Toilette, Wohnzimmer) Jeder hat sein eigenes 1 Zimmer Schlafzimmer. Ich habe für einen Freund aus dem Haus 480 € aufbewahrt, da er Angst hatte es selbst auszugeben. Dieser hat große Wünsche sich xyz Dinge zu kaufen, heißt es wäre auch möglich dass er es genommen hat. Weiters sind 50% der Menschen im Haus relativ arm bzw. haben wenig Geld. Ich habe nicht immer meine Zimmertüre zugesperrt, aber weiters hat auch ein Betreuer am Tag an dem mir das abhängige Geld aufgefallen ist, ein Paket in mein Zimmer gestellt und nicht hinter sich die Türe versperrt. Ich habe leider keine Versicherung.

Wie ist da die Rechtslage in Österreich?



Heron
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Re: Geld für Freund aufbewahrt - Geld gestohlen.

Beitrag von Heron » 29.11.2018, 21:18

An sich kann darin, dass Sie die fremde Sache (Bargeld) in Ihre Obsorge übernommen haben, das Zustandekommen eines unentgeltlichen Verwahrungsvertrags gesehen werden. Dabei hat der Verwahrer die Pflicht, die in Obsorge genommene Sache sorgfältig aufzubewahren, also vor Schaden und Verlust zu schützen. Für Zufall wie auch für Beschädigung oder Verlust der ordentlich verwahrten Sache (zB Diebstahl der ordentlich verwahrten Sache) haftet der Verwahrer nicht.

Sie können argumentieren, dass keine spezielle Verwahrung (zB Wegschließen des Geldes) vereinbart war und die einfachen und zumutbaren Vorkehrungen zur Sicherung (Aufbewahrung in Ihrem eigenen Zimmer) von Ihnen getroffen wurden. Im Fall, dass keine Geschäftsfähigkeit vorläge, entstünde übrigens keine vertragliche Pflicht.
Zuletzt geändert von Heron am 02.12.2018, 10:34, insgesamt 1-mal geändert.

Cicero jun.
Beiträge: 12
Registriert: 02.12.2018, 08:24

Re: Geld für Freund aufbewahrt - Geld gestohlen.

Beitrag von Cicero jun. » 02.12.2018, 09:12

siehe auch realverträge, jus romanum. Du bist voll haftbar. Du kanntest den Wert Du musst gewußt haben, dass dir die ordnungsgemäße, für diesen Betrag sichere, Verwahrungsmöglichkeit fehlt und Du sein Ansinnen ablehnen mußtest. Die bei Dir gesuchte sichere Verwahrung nicht möglich war. Dein Freund kann ja nicht wissen über welche, eventuell, aus verständlichen Gründen, nur Dir bekannte Möglichkeiten, Du verfügst.
Im Gegenteil er hat die Sicherheit bei Dir gesucht. Ob ein Entgelt für die sichere Aufbewahrung vereinbart wurde oder nicht ist unerheblich. Deine Wertsachen darfst Du nach deinem Ermessen preisgeben. Niemals aber Dir ein in Treu und Gutem Glauben anvertrautes Gut. Du bist mit der Annahme der Vertragsbedingungen "kannst Du mir auf mein Geld aufpassen =(auf[bewahren]),
bei mir ist es zu großen Risiken ausgesetzt.

Cicero jun.
Beiträge: 12
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Re: Geld für Freund aufbewahrt - Geld gestohlen.

Beitrag von Cicero jun. » 02.12.2018, 09:17

hier irrst Du gewaltig! Diebstahl ist Zufall?

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