Mieter Wallbox privilegierte Maßnahme ?
Verfasst: 22.11.2018, 21:29
Guten Abend,
ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrparteien Haus. Eine Mieterin kam kürzlich abends vorbei und wollte an der Tür eine Unterschrift für eine Wallbox für ihren Parkplatz in der Garage. Ich sagte ich wolle es mir überlegen und ihr dann Bescheid geben. Am nächsten Tag hing die Wallbox (wurde an Garagenwand montiert und hat eigenen Zähler. Wurde an bestehende Leitungen die oberhalb verlaufen angeschlossen). Lt. Hausverwaltung wurde die Unterschriftenliste bis dato nicht abgegeben und da es sich um allgemeine Fläche handle müssten alle Eigentümer einverstanden sein.
Da die Leitungen nicht für den Betrieb von mehreren Wallboxen ausgelegt sind bin ich dagegen. (Haus ist ca 15 Jahre alt und wenn hier mehrere Bewohner nachziehen und gleichzeitig abends laden gibt es sicher ein Problem)
Nun habe ich gelesen das vom BMVIT beschlossen wurde das Wallboxen und deren Zuleitungen privilegierte Maßnahmen sind die zu dulden wären. Stimmt das?
Danke
ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrparteien Haus. Eine Mieterin kam kürzlich abends vorbei und wollte an der Tür eine Unterschrift für eine Wallbox für ihren Parkplatz in der Garage. Ich sagte ich wolle es mir überlegen und ihr dann Bescheid geben. Am nächsten Tag hing die Wallbox (wurde an Garagenwand montiert und hat eigenen Zähler. Wurde an bestehende Leitungen die oberhalb verlaufen angeschlossen). Lt. Hausverwaltung wurde die Unterschriftenliste bis dato nicht abgegeben und da es sich um allgemeine Fläche handle müssten alle Eigentümer einverstanden sein.
Da die Leitungen nicht für den Betrieb von mehreren Wallboxen ausgelegt sind bin ich dagegen. (Haus ist ca 15 Jahre alt und wenn hier mehrere Bewohner nachziehen und gleichzeitig abends laden gibt es sicher ein Problem)
Nun habe ich gelesen das vom BMVIT beschlossen wurde das Wallboxen und deren Zuleitungen privilegierte Maßnahmen sind die zu dulden wären. Stimmt das?
Danke