Guten Abend,
ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrparteien Haus. Eine Mieterin kam kürzlich abends vorbei und wollte an der Tür eine Unterschrift für eine Wallbox für ihren Parkplatz in der Garage. Ich sagte ich wolle es mir überlegen und ihr dann Bescheid geben. Am nächsten Tag hing die Wallbox (wurde an Garagenwand montiert und hat eigenen Zähler. Wurde an bestehende Leitungen die oberhalb verlaufen angeschlossen). Lt. Hausverwaltung wurde die Unterschriftenliste bis dato nicht abgegeben und da es sich um allgemeine Fläche handle müssten alle Eigentümer einverstanden sein.
Da die Leitungen nicht für den Betrieb von mehreren Wallboxen ausgelegt sind bin ich dagegen. (Haus ist ca 15 Jahre alt und wenn hier mehrere Bewohner nachziehen und gleichzeitig abends laden gibt es sicher ein Problem)
Nun habe ich gelesen das vom BMVIT beschlossen wurde das Wallboxen und deren Zuleitungen privilegierte Maßnahmen sind die zu dulden wären. Stimmt das?
Danke
Mieter Wallbox privilegierte Maßnahme ?
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Re: Mieter Wallbox privilegierte Maßnahme ?
Es gibt hierzu lediglich Überlegungen des BMVIT:
https://infothek.bmvit.gv.at/studie-lad ... hnhaeuser/
Da die Miteigentümerin allgemeine Teile des Hauses in Anspruch nimmt, benötigt sie die Zustimmung ALLER Miteigentümer. Gegen die Installation der Box ohne derartige Zustimmung kann jeder Miteigentümer mit Unterlassungsklage vorgehen.
https://infothek.bmvit.gv.at/studie-lad ... hnhaeuser/
Da die Miteigentümerin allgemeine Teile des Hauses in Anspruch nimmt, benötigt sie die Zustimmung ALLER Miteigentümer. Gegen die Installation der Box ohne derartige Zustimmung kann jeder Miteigentümer mit Unterlassungsklage vorgehen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Mieter Wallbox privilegierte Maßnahme ?
ergänzend:
der eigentümer (bzw. dessen mieter) hat es nun aber leicht(er) die fehlenden Unterschriften bzgl. des Begriffs "privil. Arbeit" durch das Gericht zu erwirken.
der eigentümer (bzw. dessen mieter) hat es nun aber leicht(er) die fehlenden Unterschriften bzgl. des Begriffs "privil. Arbeit" durch das Gericht zu erwirken.
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ohne Gewähr für Rechtsrichtigkeit, -verbindlichkeit oder -vollständigkeit!
dies ist keine Beratung, kein Ratschlag und auch keine verbindliche Auskunft!
alles ohne jede Gewähr, denn das o.a. sind nur grobe Einschätzungen u. Gedankengänge!
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Re: Mieter Wallbox privilegierte Maßnahme ?
Danke schonmal für die Antworten.
Dh. wenn ich das kurz zusammenfasse: Ich könnte jetzt am Amtstag zum Bezirksgericht und das dort vorbringen.
Wenn die Mieterin jedoch will kann sie dann jedoch relativ wahrscheinlich meine Zustimmung vom Gericht erwirken lassen?
Wäre ja dann ein realtiv sinnloses Unterfangen.
Dh. wenn ich das kurz zusammenfasse: Ich könnte jetzt am Amtstag zum Bezirksgericht und das dort vorbringen.
Wenn die Mieterin jedoch will kann sie dann jedoch relativ wahrscheinlich meine Zustimmung vom Gericht erwirken lassen?
Wäre ja dann ein realtiv sinnloses Unterfangen.
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Re: Mieter Wallbox privilegierte Maßnahme ?
ich hole meinen alten Thread noch einmal heraus :
die Mieterin hat mittlerweile seit einiger zeit die Box montiert. Müssen nun weitere Wallboxen jedes mal auch neuerlich von allen Eigentümern bewilligt werden, oder genügt hier dann das es quasi einer Person schon erlaubt wurde?
Danke!
die Mieterin hat mittlerweile seit einiger zeit die Box montiert. Müssen nun weitere Wallboxen jedes mal auch neuerlich von allen Eigentümern bewilligt werden, oder genügt hier dann das es quasi einer Person schon erlaubt wurde?
Danke!
Re: Mieter Wallbox privilegierte Maßnahme ?
Eigentlich wurden hier die Grundlagen bereits gut erörtert. Jetzt ist die Frage, auf welche gesetzliche Basis die Montage erfolgte, welche technische Daten das Gerät hat und welche elektrische Infrastruktur vorherrschend sind. Nur weil eine Partei eine Wandladestation installiert hat, darf nicht jeder unüberlegt einfach nachziehen. Widerstreitet es nicht dem § 16 Abs.2 Z 2 WEG (Wohnungseigentumsgesetz), hätte man die Änderung zu dulden und käme bei einem Verfahren nach § 52 Abs.1 Z 2 WEG auch nicht weit.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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