Guten Abend,
ich habe im Internet 5g einer Substanz bestellt die unter das NPSG fällt.
Nun befürchte ich dass die Sendung beim Zoll abgefangen wurde.
Die Substanz sit lediglich zum Eigengebrauch.
Was erwartet mich nun im schlimmsten Fall.
ich weiss daß der Besitz für Eigenkonsum nicht strafbar ist, befürchte jetzt aber eine Hausdurchsuchung bzw.
Besuch der Polizei.
Wie soll ich mich am Besten verhalten? Wird es wegen dieser Menge zu einer Hausdurchsuchung kommen oder
zu einer "freiwilligen Nachschau" - wie man so oft leist.
Was ist der Untersachied "Freiwillige Nachschau/Hausdurchsuchung" und muß ich einer freiwlligen Nachschau
überhaupt zustimmen?
Mit freundlichen Grüssen,
Jerry
PS. ich bin unbescholten und auch noch nie wegen einem Delikt aufgefallen.
Mögliche Probleme bzgl NPSG
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