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Nachzahlung / Doppelversicherung SVA

Verfasst: 20.11.2018, 18:09
von mn.maidl
Hallo liebe Community!

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Nachforderung, die ich jetzt von der SVA bekommen habe:

Die Situation ist folgende, dass ich 2016 und 2017 selbstständig gearbeitet habe. Für 2017 dachte ich, dass ich nicht über den versicherungspflichtigen Betrag kommen, was dann aber dann doch der Fall war und somit muss ich nun die Beiträge für 2017 nachzahlen. Auf jeden Fall war ich während der gesamten Zeit aber auch privat unfall- und krankenversichert. Ist es nun rechtmäßig, dass die SVA ebenfalls den UV- & KV-Beitrag einfordert? Auf telefonische Nachfrage dort, wurde mir gesagt, dass eine private Versicherung beim Ansetzen der Nachforderung nicht berücksichtigt werden kann?!

Wäre um jede Auskunft dankbar!

Liebe Grüße

Re: Nachzahlung / Doppelversicherung SVA

Verfasst: 20.11.2018, 21:26
von JohnHannibalSmith
Hallo,

ja, das stimmt. Private Versicherungen können nicht auf eine Pflichtversicherung angerechnet werden.

Des weiteren wäre es auch egal, wenn du SVA und GKK versichert bist (du musst dann trotzdem doppelt Versicherung zahlen: selbständige Einkünfte bei der SVA und nicht selbständige Einkünfte bei der GKK). Wenn du in diesem Fall aber über die Höchstbemessungsgrundlage kommst, ist eine Rückerstattung möglich (bei privater Zusatzversicherung nicht!).

Re: Nachzahlung / Doppelversicherung SVA

Verfasst: 21.11.2018, 13:24
von mn.maidl
Vielen Dank für die schnelle Antwort!