Exekution

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
leonardo1
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Exekution

Beitrag von leonardo1 » 01.03.2007, 17:14

Ich habe für meine Gemeindekosten einen Abbuchungsauftrag vor über 20 Jahren von meinem Konto unterschrieben. Welche Kosten, Abgaben, Gebühren oder andere Beträge, abgebucht werden, kann nicht mehr eruiert werden.

Ich habe von einen Baubescheid die Sachverständigenkosten nicht überwiesen, da ich ein Wiederaufnahmeverfahren angestrengt habe. Die anderen Kosten wurden aber bezahlt. In der Zeit der Wiederaufnahmeverfahrens stellte die Gemeinde, der Bürgermeister, einen Rückstandsausweis aus und stellte einen Antrag auf Gehaltspfändung beim zuständigen Bezirksgericht. Die Pfändung wurde auch durchgeführt, trotz des laufenden Wiederaufnahmeverfahrens.

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde nach der Exekution mit einem Dreizeiler abgewiesen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist stellte ich einen Devulationsantrag.

War die Exekution rechts, oder hätte die Gemeinde zuerst den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens entscheiden müssen bzw wie soll ich jetzt weitergehen?

Danke im Voraus.




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Exekution

Beitrag von MEMIL » 01.03.2007, 20:00

Ich muss hier eine für dich leider enttäuschende Meinung äußern. Die Gemeinde hat, rechtlich betrachtet, richtig gehandelt. Das hat mit der nachträglichen Abweisung deines Wiederaufnahmenantrages nichts zu tun. Auch wenn dein Antrag stattgegeben worden wäre, hätte die Gemeinde nicht falsch gehandet. Der Grund liegt auf der Hand: Die Forderung der Gemeinde war fällig und dein Antrag hatte keine aufschiebende Wirkung über die Exekution, deswegen ist die Rechtslage in sich gegen dich. Leider.

MfG,

MEMIL




leonardo1
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Exekution

Beitrag von leonardo1 » 02.03.2007, 22:43

Isr die Ausstellung des Rückstandsausweises überhaupt rechtens gewesen? Die Forderung beruhten ja nicht auf Abgaben oder Gebühren, sondern auf eine Barauslage, Sachverständigenkosten. Hätte die Gemeinde nicht mahnen müssen, bevor sie eine Exekution einleitet?

lg


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 28 Gäste