Suche Gesetz für: anwaltliche Pflichten
Verfasst: 15.06.2017, 12:46
Huhu.
Ich war ganz normal als Kläger beim Anwalt und bin rechtschutzversichert. Fall nun verloren und ich erhalte von meinem Anwalt eine Rechnung über Reisekosten zum Gericht. Mittlerweile weiß ich, dass es so ist.
Doch ich frage mich, ob mein Anwalt mich nicht vorher darüber hätte informieren müssen. Denn seine Reisekosten sind fast so hoch wie der gesamte Streitwert um den es ging. Und er weiß, dass ich momentan arbeitslos bin. Finde es so unfair und nicht dem "§ 43 BRAO - Allgemeine Berufspflicht" entsprechend. Nach der Verhandlung noch schön verabschiedet usw und dann gleich am nächsten Tag kam seine Rechnung per Mail.
Meine Frage nun, gibt es ein Gesetz wo drin steht, dass er mich über alle Kosten oder über die Reisekosten vorher informieren muss?
Denn hätte ich das gewusst, dann käme es erst garnicht zu meiner Klage, denn es war zu 99% klar, dass wir verlieren.
Und woher wußte er so schnell, dass es die Rechtschutz nicht bezahlt. Ich meine, gut, es ist allgemein bekannt und er weiß es sicher vorher, aber muss er nicht dennoch erstmal bei der Versicherung nachfragen?
Zudem kann ich bei meiner Versicherung in den Unterlagen keinen Hinweis finden, dass die Reisekosten des Anwalts nicht gezahlt werden.
Gruß
Gretel
Ich war ganz normal als Kläger beim Anwalt und bin rechtschutzversichert. Fall nun verloren und ich erhalte von meinem Anwalt eine Rechnung über Reisekosten zum Gericht. Mittlerweile weiß ich, dass es so ist.
Doch ich frage mich, ob mein Anwalt mich nicht vorher darüber hätte informieren müssen. Denn seine Reisekosten sind fast so hoch wie der gesamte Streitwert um den es ging. Und er weiß, dass ich momentan arbeitslos bin. Finde es so unfair und nicht dem "§ 43 BRAO - Allgemeine Berufspflicht" entsprechend. Nach der Verhandlung noch schön verabschiedet usw und dann gleich am nächsten Tag kam seine Rechnung per Mail.
Meine Frage nun, gibt es ein Gesetz wo drin steht, dass er mich über alle Kosten oder über die Reisekosten vorher informieren muss?
Denn hätte ich das gewusst, dann käme es erst garnicht zu meiner Klage, denn es war zu 99% klar, dass wir verlieren.
Und woher wußte er so schnell, dass es die Rechtschutz nicht bezahlt. Ich meine, gut, es ist allgemein bekannt und er weiß es sicher vorher, aber muss er nicht dennoch erstmal bei der Versicherung nachfragen?
Zudem kann ich bei meiner Versicherung in den Unterlagen keinen Hinweis finden, dass die Reisekosten des Anwalts nicht gezahlt werden.
Gruß
Gretel