zu unrecht verurteilt

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mark12
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zu unrecht verurteilt

Beitrag von mark12 » 27.02.2007, 04:00

Ich bin zu unrecht verurteilt, die Richterin war gegen mich von Anfang an, sie hat den andere Partei verteidigt und gut behandelt, sie hat mich mit Verlust bedroht und auch mit den kosten, sie hat enorme druck ausgeübt um mich zu einen Ausgleich mit der Gegner zu zwingen, sie hat erlaubt für einer der nicht zur Verhandlung gehört mich in der Verhandlungssaal mich zu beleidigen, meine Unterlagen zu blättern und wegzunehmen, ich dagegen durfte nicht ein mal die Hände normal zu bewegen, sie hat unterlagen (beweismittel) von mir weggenommen und nach der Verhandlung mir nicht mehr gegeben, obwohl ich das verlangt habe, sie hat noch zweite Verhandlung gemacht ohne Erklärung, und hatte auch keine gründe mich zu verurteilen.



In der dritte Verhandlung hat sie mich überrascht mit den Herr, der mich in der erste Verhandlung beleidigt hat, als zeuge für der Gegner (er gehört auch der beklagte aber war nicht an dem geschehen beteiligt) er hat über eine stunde nur Märchen erzählt (meine Meinung nach), sie hat kein Einsprüche für mich erlaubt, sie hat ihr urteil auf dieser zeuge gebaut, er hat aber nichts gesehen, er war nicht beteiligt.



Ich hatte kein Anwalt, das war sicher ein Fehler, aber ich habe damals an mein Recht geglaubt, es war leicht zu erkennen und habe ich alles in der hand, ich hatte 0 Zweifel an mein Unschuld.



Jetzt, wollte ich Berufung machen, nach verschiedene Beratungen von Anwälte und Andere, habe ich festgestellt, die Richterin hat alles so formuliert, begründet und beschlossen, dass ich nur mit neue beweise in der Berufung gehen kann, anders werde ich verlieren, es wird nicht mehr verhandelt, sagen manche Anwälte. Ist das war?



Der Prozess ist nicht schwer, das Recht ist leicht zu erkennen, in jedem Rechtssystem auf die Welt. Für die Richterin war verdammt schwer alles anders zu führen und alles anders zu entscheiden als das Richtige. Sie hat mir leid getan. Ich war ruhig und habe ich sie beobachtet wie sie das macht, und wie sie das machen wird, sie hat es geschafft mich trotz allem, mich zu verurteilen, warum?



Warum muss ich über € 1700 zu unrecht zahlen, und ob ich das Geld habe? Ich verstehe die Welt nicht mehr, die Anwälte sagen mir dass so was gibt es auch. Was kann man dagegen tun?



Ich kann mit dem Urteil nicht mehr leben, ich brauche dringend Hilfe.



Wenn Sie schon merken dass ich ein Ausländer bin, für mich ist kein Thema die mit so ein Prozess zu tun haben soll, denn ich rede hier von Recht und Gerechtigkeit.






MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: zu unrecht verurteilt

Beitrag von MEMIL » 27.02.2007, 07:12

Von Hinten nach Vorne: Dass Sie ein Ausländer sind, merke ich nicht. Vielleicht andere Kollegen hier es werden merken. Das ist aber hier völlig irrelevant. Dieses Forum ist für Menschen zugänglich, unabhängig von Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht usw.

Das was Sie hier schildern schaut wie eine Verhandlung bei einer Inquisition. Ich würde gern die Ansicht der Richterin auch lesen. Sie hat aber sicher Wichtigeres zu tun. Und doch ist Ihr Problem für Sie nicht unwichtig. Sie müssen das Urteil nicht akzeptieren, auch wenn es rechtskräftig werden soll. Sie müssen aber mit den eigenen Fehlern leben. Auch wenn man sich im Recht fühlt, verzichtet man auf einen Rechtsanwalt in manchen Situationen nicht. Das haben Sie jetzt gelernt. Ich selbst empfehle manchmal auf einen Rechtsanwalt vorerst zu verzichten, weil man damit sich Kosten sparen kann. Diese Entscheidung muss aber bewusst getroffen werden, und es muss immer eine öffene Tür bleiben. Man muss die Möglichkeit haben, die Verhandlung vertagen zu können und einen Anwalt zu suchen, oder man muss die Beweise bei der Hand haben. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen. Deswegen, finde ich nicht, dass Sie so deprimiert sein müssen. Sie haben selbst Fehler begangen. Nur dafür müssen Sie bezahlen. Denken Sie daran, dass Ihr Recht bleibt Recht. Wenn Sie aber Beweise haben, können Sie vielleicht noch eine Neueröffnung des Verfahrens beantragen. Das kann aber nur ein Rechtsanwalt beurteilen, der Ihre Unterlagen analysiert hat.

MfG,

MEMIL




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