Auto waschen bzw. Parken auf Grünstreifen
Verfasst: 26.02.2007, 13:54
Hallo liebe Leute,
ich darf Euch hier einmal kurz schildern, was ich gestern "verbrochen" habe und bin schon auf Eure Meinung gespannt:
Ich habe mit meinem Fahrzeug in Niederösterreich auf einem Grünstreifen vis a vis von unserem Grundtück geparkt. Der Grünstreifen trennt eine öffentliche, einspurige Straße von einem angrenzenden, brach liegenden Feld. Bauliche Abgrenzungen sind keine vorhanden, auch keinerlei Beschilderung. Es ist lediglich optisch ein Unterschied zwischen brach liegendem Feld und Grünstreifen erkennbar, da der Grünstreifen gelegentlich von Nachbarn mittels Rasenmäher gemäht wird. Auf eben diesem Grünstreifen habe ich mein Auto mittels Kärcher mit klarem Wasser abgespritzt, da es im gesammten Karosseriebereich recht stark mit Erde verschmutzt war (es handelt sich hier um einen Geländewagen).
Im Zuge meiner Tätigkeit ist jemand mit seinem Auto stehen geblieben und erklärte mir, dass das sein Privatgrundstück sei und ich dieses unverzüglich verlassen solle und drohte gleichzeitig mit Besitzstörungsklage. Ich bin also mit meinem Fahrzeug vom Grünstreifen (weitgehend) runtergefahren und habe das Fahrzeug auf der Straße abgestellt (mit den rechten beiden Reifen immer noch am Grünstreifen, da ich sonst unter Umständen den Verkehr behindert hätte). Der angebliche Eigentümer des Grundstückes entfernte sich unterdessen. Ich habe in Folge meine Tätigkeit weitergeführt und etwa 5 Minuten später kam der Eigentümer erneut mit seinem Fahrzeug, fotografierte mich und mein Fahrzeug - ohne meine Einwilligung -, und meinte ich werde noch von ihm hören...
Als ich versuchte, erneut ein Gespräch mit ihm zu führen, hat er seine Fensterscheibe hochgekurbelt und ist einfach davongefahren...
Nun meine Frage: welche tatsächlichen rechtlichen Möglichkiten hat er und welche Möglichkeiten habe ich unter Umständen. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um Gemeindegrund handelt, auf welchem man aufgrund der nicht vorhandenen baulichen Abgrenzung auch sein Fahrzeug abstellen darf. Der Grünstreifen wurde auch von mir in vergangenen Jahren auf Wunsch der Gemeinde gepflegt und auch regelmäßig gemäht...
Darf mich der angebliche Eigentümer einfach so fotografieren (ich befand mich zu diesem Zeitpunkt auf der öffentlichen Straße, es ist auch davon auszugehen, dass er Teile unseres vis a vis angrenzenden Grundstückes fotografiert hat) und diese Fotos gegebenefalls negativ gegen mich verwenden ?
Danke,
lg
Michael
ich darf Euch hier einmal kurz schildern, was ich gestern "verbrochen" habe und bin schon auf Eure Meinung gespannt:
Ich habe mit meinem Fahrzeug in Niederösterreich auf einem Grünstreifen vis a vis von unserem Grundtück geparkt. Der Grünstreifen trennt eine öffentliche, einspurige Straße von einem angrenzenden, brach liegenden Feld. Bauliche Abgrenzungen sind keine vorhanden, auch keinerlei Beschilderung. Es ist lediglich optisch ein Unterschied zwischen brach liegendem Feld und Grünstreifen erkennbar, da der Grünstreifen gelegentlich von Nachbarn mittels Rasenmäher gemäht wird. Auf eben diesem Grünstreifen habe ich mein Auto mittels Kärcher mit klarem Wasser abgespritzt, da es im gesammten Karosseriebereich recht stark mit Erde verschmutzt war (es handelt sich hier um einen Geländewagen).
Im Zuge meiner Tätigkeit ist jemand mit seinem Auto stehen geblieben und erklärte mir, dass das sein Privatgrundstück sei und ich dieses unverzüglich verlassen solle und drohte gleichzeitig mit Besitzstörungsklage. Ich bin also mit meinem Fahrzeug vom Grünstreifen (weitgehend) runtergefahren und habe das Fahrzeug auf der Straße abgestellt (mit den rechten beiden Reifen immer noch am Grünstreifen, da ich sonst unter Umständen den Verkehr behindert hätte). Der angebliche Eigentümer des Grundstückes entfernte sich unterdessen. Ich habe in Folge meine Tätigkeit weitergeführt und etwa 5 Minuten später kam der Eigentümer erneut mit seinem Fahrzeug, fotografierte mich und mein Fahrzeug - ohne meine Einwilligung -, und meinte ich werde noch von ihm hören...
Als ich versuchte, erneut ein Gespräch mit ihm zu führen, hat er seine Fensterscheibe hochgekurbelt und ist einfach davongefahren...
Nun meine Frage: welche tatsächlichen rechtlichen Möglichkiten hat er und welche Möglichkeiten habe ich unter Umständen. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um Gemeindegrund handelt, auf welchem man aufgrund der nicht vorhandenen baulichen Abgrenzung auch sein Fahrzeug abstellen darf. Der Grünstreifen wurde auch von mir in vergangenen Jahren auf Wunsch der Gemeinde gepflegt und auch regelmäßig gemäht...
Darf mich der angebliche Eigentümer einfach so fotografieren (ich befand mich zu diesem Zeitpunkt auf der öffentlichen Straße, es ist auch davon auszugehen, dass er Teile unseres vis a vis angrenzenden Grundstückes fotografiert hat) und diese Fotos gegebenefalls negativ gegen mich verwenden ?
Danke,
lg
Michael