Auto waschen bzw. Parken auf Grünstreifen

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michael27
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Auto waschen bzw. Parken auf Grünstreifen

Beitrag von michael27 » 26.02.2007, 13:54

Hallo liebe Leute,



ich darf Euch hier einmal kurz schildern, was ich gestern "verbrochen" habe und bin schon auf Eure Meinung gespannt:



Ich habe mit meinem Fahrzeug in Niederösterreich auf einem Grünstreifen vis a vis von unserem Grundtück geparkt. Der Grünstreifen trennt eine öffentliche, einspurige Straße von einem angrenzenden, brach liegenden Feld. Bauliche Abgrenzungen sind keine vorhanden, auch keinerlei Beschilderung. Es ist lediglich optisch ein Unterschied zwischen brach liegendem Feld und Grünstreifen erkennbar, da der Grünstreifen gelegentlich von Nachbarn mittels Rasenmäher gemäht wird. Auf eben diesem Grünstreifen habe ich mein Auto mittels Kärcher mit klarem Wasser abgespritzt, da es im gesammten Karosseriebereich recht stark mit Erde verschmutzt war (es handelt sich hier um einen Geländewagen).



Im Zuge meiner Tätigkeit ist jemand mit seinem Auto stehen geblieben und erklärte mir, dass das sein Privatgrundstück sei und ich dieses unverzüglich verlassen solle und drohte gleichzeitig mit Besitzstörungsklage. Ich bin also mit meinem Fahrzeug vom Grünstreifen (weitgehend) runtergefahren und habe das Fahrzeug auf der Straße abgestellt (mit den rechten beiden Reifen immer noch am Grünstreifen, da ich sonst unter Umständen den Verkehr behindert hätte). Der angebliche Eigentümer des Grundstückes entfernte sich unterdessen. Ich habe in Folge meine Tätigkeit weitergeführt und etwa 5 Minuten später kam der Eigentümer erneut mit seinem Fahrzeug, fotografierte mich und mein Fahrzeug - ohne meine Einwilligung -, und meinte ich werde noch von ihm hören...

Als ich versuchte, erneut ein Gespräch mit ihm zu führen, hat er seine Fensterscheibe hochgekurbelt und ist einfach davongefahren...



Nun meine Frage: welche tatsächlichen rechtlichen Möglichkiten hat er und welche Möglichkeiten habe ich unter Umständen. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um Gemeindegrund handelt, auf welchem man aufgrund der nicht vorhandenen baulichen Abgrenzung auch sein Fahrzeug abstellen darf. Der Grünstreifen wurde auch von mir in vergangenen Jahren auf Wunsch der Gemeinde gepflegt und auch regelmäßig gemäht...



Darf mich der angebliche Eigentümer einfach so fotografieren (ich befand mich zu diesem Zeitpunkt auf der öffentlichen Straße, es ist auch davon auszugehen, dass er Teile unseres vis a vis angrenzenden Grundstückes fotografiert hat) und diese Fotos gegebenefalls negativ gegen mich verwenden ?





Danke,



lg



Michael



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Auto waschen bzw. Parken auf Grünstreifen

Beitrag von MEMIL » 26.02.2007, 19:31

Wenn er davon ausgegangen ist, dass dein Fahrzeug sich in seinem Grundstück befand, darf er dein Fahrzeug sehr fotografieren, und wenn du auf das Bild auch erschienen bist, ist das kein Hindernis, dafür interessiert sich niemand. Jede Person darf den anderen in so einer Situation fotografieren. Dabei hat er wahrscheinlich nur Beweismittel für eine Besitzstörungsklage angesammelt. Normalerweise wirst du eine Mahnbrief samt Honorarnote von einem Rechtanwalt bekommen, oder gar eine Besitzstörungsklage zugestellt bekommen. Du musst dann zum Gericht gehen und dort versprechen dass das nie wieder machen wirst, und dann die Verfahrenskosten an den Rechtsanwalt überweisen und die Sache ist erledigt.

Nun, wenn die Grundstückmarkierung nicht daraus schließen lässt, dass es sich um ein privates Grundstück handelt, verliert er die Klage und er muss die Kosten selbst tragen. Deswegen solltest du nun genau ausforschen (Einsicht ins Grundbuch!) wer der Grundeigentümer ist. Anderen Grund für das Fotografieren sehe ich nicht.

MfG,

MEMIL


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